Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

So, ich habe mich entschieden nun erstmal gar nicht zu reagieren und mind. den zweiten Brief abzuwarten. Ich möchte nämlich keine modUE - auch nicht für den Logoverstoß - abgeben, da ich rechtlich nichts getan habe (vgl. BGH Urteil sowie u.a. § 14 Abs. 2 MarkenG und § 23 MarkenG). Mich hat der Artikel zur einstwilligen Verfügung zu dieser Entscheidung gebracht. Diese werden BH kaum beantragen vor Gericht, da dann jeder "Schadensersatz" der Staatskasse zufließt - und davon hat dann BH nichts (https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-sollte-bei-der-abgabe-einer-modifizierten-unterlassungserklaerung-beachtet-werden_072154.html).

Edit:
Ich habe "zur Erweiterung" und für alle zur Info § 23 MarkenG noch hinzugefügt, da es hier um die (im unteren Beitrag von "derwahreklopp" angesprochene) "Benutzung der Marke als beschreibende Angabe" handelt. Danke für den Hinweis, den § 23 hatte ich glatt vergessen aufzuzählen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo MAD, ich bin einfach dem vorformulierten Schreiben von Krennz (R.I.P.) gefolgt und habe quasi zu allen Punkten Stellung genommen.Ich bin nicht der Meinung von " der wahre Klopp" , garnicht zu reagieren. Ich habe mittlerweile das dritte Schreiben in 3 Jahren bekommen, scheint aber doch alles nur heiße Luft zu sein.
Bis heute sind auch nur Erinnerungsschreiben ,letzte Aufforderungen , also alles in allem nur angstmachende Schreiben angekommen. Schickst du die modUE mit deinen Daten ab,bekommst zu eine "abwehrende Mitteilung" , dass die UE nicht anerkannt wird.
Somit hast du deine Stellungnahme abgegeben und kannst allen weiteren Schriftverkehr abheften und musst nicht mehr reagieren. Ich gebe " Kloppo" Recht, erst im Falle einer Klageschrift reagieren zu müssen.:D
in diesem Sinne: Ball hoi...

Hallo Lapaloma,

danke zunächst dass Du die Erfahrung auch teilst, dass die Abmahner viel heiße Luft pumpen mit den diversen Anschreiben. Nach 3 Jahren ist der Spuk dann eh verjährt.

Leider zeigt meine Erfahrung aber auch dass wenn man reagiert (und sei es nur die ModUE zurücksenden) erhäht das die Wahrscheinlichkeit dass die Abmahner dem nachgehen. Die ModUE kann man auch nach 3 Jahren noch unterschreiben wenn es denn nötig ist. Ich habe bis heute keine UE unterschrieben. es geht ja auch gar nicht um die UE - es geht ums Geld. Nichts anderes.

Der erste Test ist immer der gerichtliche Mahnbescheid.

Gruss, derwahreklopp
 
Hallo,

mal eine kleine bisherige Forum-Zusammenfassung und Ergebnisse meiner Recherche aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:

Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt (Becker Haumann...) und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
  • Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
  • Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet (!Also das Logo war nicht nur auf den Tickets, wie bei vielen anderen, sondern separat als Bild eingestellt)
  • Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
  • Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
  • Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Aber In der UE von BH wird nichts von einer Markenrechtsverletzung erwähnt!
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.


Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):

a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan separat als Bild verwendet). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ finden (danke Krennz!).

b) Keine modUE zurücksenden und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
[--> Ich tendiere zu b), meine Gründe werden innerhalb der Fragen erläutert bzw. darauf hingewiesen mit Quellenangaben]



Ich habe dazu ein paar ungeklärte Fragen (und Teilanworten), die für alle weitere nützliche Infos bringen könnten:

Hallo Mad,

ich versuche mal zu anworten:

1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, mit Schreiben und einer modUE oder ohne modUE zu antworten bzw. davon, „nicht reagieren“ --> falls man alle Vorwürfe "widerlegen" kann, wieso dann nicht zurück schreiben und Paragraphen nennen? Bin verunsichert, da jeder Anwalt wehement dazu rät.

derwahreklopp: Ja klar, jeder Anwalt verdient sein Geld mit eben solchen UE hin und her Schiebereien. Es gibt hier eine komplette "Anwaltsindustrie" die sich gegenseitig die Formulare zuschicken, der Mandant (=du) zahlt. Ich kenne Anwälte die klar sagen : "Wenn Du nicht gerichtlich musst - unterschreibe keine UE!"
Die UE soll nur dazu dienen Druck aufzubauen und schon mal ein quasi "Schuldanerkenntnis" zu bekommen. Und eine Reaktion - aha den gibt es und er war es.

2. Es wird öfter davo gesprochen, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei. Probleme könnten aber aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) resultieren oder einer Namensrechtsverletzung nach§ 12 BGB.
Quellen: "Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/.
Ausfürhlicher: https://www.recht-freundlich.de/abm...markenrechtsverletzung#Markenrechtsverletzung.
Hat damit jemand Erfragung -sieht dies jemand anders?

derwahreklopp: Gute Recherche. Das bestätigt dass die Vereine gewerbliche Vorschriften gerne auf private Personen ausdehnen ohne zu klären ob das überhaupt rechtens ist. Mein zusätzliches Argument ist dass das Logo Teil der Karte ist, auch der Stadionplan. Wie im Falle der adidas T-Shirts, da ist das Logo auch mit dabei. Markenrechte sollen bei Produktpiraterie schützen, du verkaufts ja eine Originalkarte mit Original Logo. :p


3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden - und damit geschäftlicher Verkehr? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“

derwahreklopp: Das musst Du sehr sauber argumentieren - also jeden Fall erklären warum Du nicht konntest. Sonst ist bei der Menge ín der Zeit die Grenze zum gewerblichen Verkäufer schnell erreicht.

4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?

derwahreklopp: Der Mahnbescheid kostet Dich nichts ausser Rücksendung. Die Kosten für den Mahnbescheid trägt die Gegenseite (zB. 45 Euro), das scheuen die Abmahner durchaus. Dann lieber Briefe schreiben :)

Die Kosten für Abmahnungen sind per Gesetz gedeckelt. Maximal 1000 Euro und die Anwaltskosten. Nun hat der Abmahner ja schon mal seine Forderung vorgelegt (zB 250 Euro). Da kann er nicht beliebig nach oben korrigieren. Die RA Kosten sind bei bis zu 500 Euro 45,00 und bei bis zu 1000 Euro Forderung 80,00. Dann kommt der Faktor 1,3 dazu und ein paar Euro für die anwaltliche Auslagenpauschale (Schreiben, Porto). Verzugszinsen können erst eintreten, wenn es eine gerichtlich bestätigte Forderung gibt. Achtung : Abmahnung ist NICHT eine Mahnung.


5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?

derwahreklopp: Nur per Gerichstverfahren. Der normale Weg für solche Verfahren ist der "gerichtliche Mahnbescheid".

6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]

derwahreklopp: Die Abmahner gehen nur dem Orginal Käufer nach, also demjenigen der die Karten vom Verein gekauft hat. der hat ja auf jeden Fall die ATGB gelesen bzw. akzeptiert. Ein Drittkäufer kann ja ganz einfach sagen "ATGB ??? kenne ich nicht" und ist raus. Das gewinnen die nie. Aber Stadionsperren soll es gegeben haben.

7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)

derwahreklopp: Im Strafverfahren gibt es das Immutabilitätsprinzip, d.h. nur mit Zustimmung des Beklagten (!) kann die Klage erweitert werden. Und wir haben es hier noch nicht einmal mit einer Strafsache zu tun. Also gleich mal alles auf den Tisch. Wenn die das nicht getan haben - selber Schuld. Käme es je zu einem Gerichtsverfahren würde ich dann dazu fordern, dass damit alle Forderungen bis zum Datum "heute" abgegolten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,

Ich habe heute eine emil bekomme von BH,

Mir wurde ebenfalls alles vorgeworfen was hier aufgelistet wurde.

Ich habe die Tickets über die VfB Stuttgart Seite erworben. Musste mich auf ihre Homepage anmelden um Tickets zu erwerben.

Das Spiel war letztes Jahr 2018 im Dezember. Wir haben Combi Tickets gekauft. 2 Spiel a 2 Tickets, zum ersten Spiel konnten wir antreten aber beim 2. Spiel waren wir privat verhindert haben auch für mich kein Ersatz gefunden.

Mein Freund sagt mir stell es in ebay Kleinanzeigen rein, das ich auch machte ! Fotos von den Karten so wie Stadion Platz.

Nach 2 Monaten habe ich die Email bekommen. Ein Telefonat mit Geschäftsleitung des VfB, Versicherten sie mir das die Email richtig und rechtens wäre !

Ich könnte die Karten in der kurzen zeit nicht verkaufen.

Was soll ich jetzt machen? Was ist ein modUE

MfG moe
 
Hallo,

ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis

Das habe ich gemacht:

• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises

Weiter gilt:

• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...

Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...

Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).

Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.

Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE

Text entfernt

3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?

Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Leute,

Ich habe heute eine emil bekomme von BH,

Mir wurde ebenfalls alles vorgeworfen was hier aufgelistet wurde.

Ich habe die Tickets über die VfB Stuttgart Seite erworben. Musste mich auf ihre Homepage anmelden um Tickets zu erwerben.

Das Spiel war letztes Jahr 2018 im Dezember. Wir haben Combi Tickets gekauft. 2 Spiel a 2 Tickets, zum ersten Spiel konnten wir antreten aber beim 2. Spiel waren wir privat verhindert haben auch für mich kein Ersatz gefunden.

Mein Freund sagt mir stell es in ebay Kleinanzeigen rein, das ich auch machte ! Fotos von den Karten so wie Stadion Platz.

Nach 2 Monaten habe ich die Email bekommen. Ein Telefonat mit Geschäftsleitung des VfB, Versicherten sie mir das die Email richtig und rechtens wäre !

Ich könnte die Karten in der kurzen zeit nicht verkaufen.

Was soll ich jetzt machen? Was ist ein modUE

MfG moe

Hallo Moe,

das ist ja dreist ! Da musst Du ein Combi Ticket kaufen um Dein Spiel zu sehen? Und dann willst Du die Karten von dem zweiten "ungewollten" Spiel loswerden und bekommst eine Abmahnung.

Wie immer: Du hast nichst illegales gemacht ! Der private Verkauf eines Fussball Tickets ist völlig legal. Das hat das BGH Urteil vom 11.9.2008 (Az. I ZR 74/06) ja bereits bestätigt. Und wenn es richtig verstehe hast Du noch nicht einmal Geld bekommen. Da möchte ich gerne mal den Richter sehen der Dich verklagt bei einem derartigen Verlustgeschäft.

Die UE ist eine Unterlassungserklärung. Die modUE ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, in der die Inhalte der ursprünglich geforderten UE geändert werden, So will man den Ticketkauf und - verkauf für ALLE Spiele in der Zukunft zu untersagen. Abmahnen kann man aber nur den konkreten Fall.

Aber auch ein modUE klebt ein Leben lang (!) an einem. Von daher würde ich nie ohne gerichtliche Anweisung ein UE oder modUE unterschreiben.

Tut auch gar nicht nötig. Der Abmahner will nur Geld. Die UE interessiert ihn eigentlich einen Scheißdreck, aber als Schuldanerkenntnis hat er schon mal ein Augument in der Ahnd.

Also - lass das Ganze jetzt ruhen und mache nix. Um an Dein Geld zu kommen liegt die Latte sehr hoch und da sollen die sich mal anstrengen. Nach 3 Jahren ist das Ganze verjährt.

Gruss, derwahreklopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich habe gestern ebenfalls eine besagte E-Mail erhalten und erwarte einen entsprechenden Brief auf dem Postweg. Ich habe in der letzten Nacht kaum geschlafen, da ich mit dieser Situation weder gerechnet bzw. zuvor eine vergleichbare erlebt habe.

Mir wird folgendes vorgeworfen:

• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Fotos.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis

Das habe ich gemacht:

• 2 Karten für das Spiel Werder gg. Mainz angeboten
• ATGB nicht abgebildet
• Bild des Stadioninnenraumes verwendet
• Preis lag über 15 % des Originalpreises

Weiter gilt:

• Die Karten wurden nicht durch meine Person bei Werder bestellt
• Es fand kein Verkauf statt (Aktion wurde durch ibäi-Kleininserate beendet
und
• Ich habe in den letzten 2 Jahren je Halbjahr 1 x 2 Tickets verkauft, da ich mich für alle Heimspiele bewerbe, Tickets zum Teil dann auch bekomme und letztendlich auch persönlich verwende. Aufgrund von Familienfeiern, etc. ist das aber nicht immer möglich. Der Verkauf ist somit nicht gewerblich ausgerichtet. Der erhöhte Verkaufspreis richtet sich halt nach dem Marktpreis. Auch ich habe bereits das doppelte für eine Karte bezahlt, weil ich einen Freund begleiten wollte. In meinen Augen ein für meine Person ausgleichendes Vorhaben...

Das interessiert unsere Freuden von besagter Kanzlei aber wohl kaum ...

Nach lesen der ersten 50 Seiten ... entschloss ich mich die modUE aufzusetzen und mich auf das BGH-Urteil zu beziehen (a). Die Beiträge aus 2019 (Der wahre Klopp) bringen mich zu der Überlegung nicht zu reagieren und es darauf ankommen zu lassen (b).

Da ich aufgrund dieser "Abmahn-Problematik" keine Lust mehr habe, jemals Werder-Tickets online zu verticken tendiere ich zu (a) die modUE abzuschicken, da ich eben o. g. Bild verwendet habe.

Meine Fragen:
1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?
2. Ist folgende Wortwahl "in Ordnung" für ein Begleitschreiben zur modUE

"Sehr geehrte Damen und Herren,

das durch Sie benannte Angebot galt als Privatverkauf und ist aufgrund des BGH-Urteils vom 11.09.2008 (Az. I ZR 74/06) nicht untersagt.

Die im benannten Angebot angebotenen Tickets wurden durch meine Person nicht von Werder Bremen erworben.

Mit freundlichem Gruß"

3. Aus purem Interesse: Ist meine Annahme richtig, dass sich diverse Anwälte für die "Gegenseite" also unsere Seite positionieren und entsprechend ebenso wie die abmahnenden Anwälte profitieren wollen? Oder lohnt es sich durchaus einen Anwalt zu konsultieren? Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen? Hat es einen Vorteil/Nachteil?

Zum Schluss mein Dank an die Hilfe aller die sich hier an der Diskussion beteiligen. Ich bin zwar noch nicht vollständig beruhigt, aber meine Sorgen haben sich gelegt. Ich bin sehr zuversichtlich, wieder ordentlich ein- und durchschlafen zu können. Vielen Dank.

Hallo marcopolo,

da Du die Karten nicht Original von Werder gekauft hasts unterliegst Du auch nicht unbedingt den ATGB. Du hast ja *Deine* Bedingungen mit dem Original Erwerber. Sollen die sich doch an den wenden. :p

Deine Antwort kann man so absenden - aber OHNE modUE ! Wenn Du nichts unrechtes gemacht hasts warum die modUE unterschreiben? So etwas wird vor Gericht eher als Schuldanerkenntnis gesehen. Die interessiert die auch gar nicht. Die wollen nur Geld.

Leider zeigt meine Erfahrung dass es besser ist gar nicht zu reagieren. Deine Argumente verfallen nicht und solange kein Gericht sich meldet (zB gerichtlicher Mahnbescheid) ist das Ganze nur Bluff.

Denke daran - eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.

Gruss, derwahreklopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo marcopolo,

da Du die Karten nicht Original von Werder gekauft hasts unterliegst Du auch nicht unbedingt den ATGB. Du hast ja *Deine* Bedingungen mit dem Original Erwerber. Sollen die sich doch an den wenden. :p

Deine Antwort kann man so absenden - aber OHNE modUE ! Wenn Du nichts unrechtes gemacht hasts warum die modUE unterschreiben? So etwas wird vor Gericht eher als Schuldanerkenntnis gesehen. Die interessiert die auch gar nicht. Die wollen nur Geld.

Leider zeigt meine Erfahrung dass es besser ist gar nicht zu reagieren. Deine Argumente verfallen nicht und solange kein Gericht sich meldet (zB gerichtlicher Mahnbescheid) ist das Ganze nur Bluff.

Denke daran - eine Unterlassungserklärung gilt ein Leben lang.

Gruss, derwahreklopp

Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

- Die modUE möchte ich zurücksenden, da ich ja tatsächlich das geschützte Foto verwendet habe und mich damit "auf der sichereren Seite" sehe.
- Kannst Du noch einmal Bezug auf meine Frage 1 nehmen?
- Auf die Abmahnung gar nicht zu reagieren finde ich schwierig. Mir oder auch anderen wird etwas vorgeworfen, hiergegen möchte man sich wehren. Deshalb ein separates Schreiben neben der möglichen modUE. Es ist einfach die Angst vor weiteren Schritten dieses Anwaltes.
 
Vielen Dank für Deine Rückmeldung.

- Die modUE möchte ich zurücksenden, da ich ja tatsächlich das geschützte Foto verwendet habe und mich damit "auf der sichereren Seite" sehe.
- Kannst Du noch einmal Bezug auf meine Frage 1 nehmen?
- Auf die Abmahnung gar nicht zu reagieren finde ich schwierig. Mir oder auch anderen wird etwas vorgeworfen, hiergegen möchte man sich wehren. Deshalb ein separates Schreiben neben der möglichen modUE. Es ist einfach die Angst vor weiteren Schritten dieses Anwaltes.

Warum willst Du Dich für die Nutzung des Fotos rechtfertigen? Sollen die doch eine Verletzung erst mal stichhaltig nachweisen. Ausserdem gilt ja dass dieses ein privater Verkauf ist.
"Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/.

Gerade weil Du Dich meldest werden die erst recht nicht aufhören zu boren. Die erste Schuldanerkenntnis haben die in der Form der modUE schon mal in der Hand, jetzt geht es ans Zahlen.


Ich verstehe ja dass man sich wehren will, aber die Taktik zahlt sich nicht aus. Es sei denn Du willst das schnell beenden weil Dir das Ganze auf den Keks geht. Dann wirst Du auch um die Zahlung nicht herum kommen. Angst brauchst Du nicht zu haben. Das ist hier wie Falsch Parken, eine rein sachliche Vorgehensweise. Die Kosten sind gedeckelt dank dem Gesetzgeber.

Jetzt noch zu Deiner Frage 1:
"1. Warum bezieht die modUE nicht die Problematik der fehlenden ATGB und des erhöhten Kaufpreises ein?"

Eine modUE versucht sich ausschließlich auf den einzelnen Vorgang an sich zu fokussieren und vermeidet pauschale Bindungen. Aber modUE's gibt es in vielen Varianten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Rückmeldung von meiner Seite:

Ich habe die Abmahnung zur "kostenlosen Ersteinschätzung" einem Anwalt übergeben. Ich bin gespannt was ich für eine Rückmeldung erhalte und werde hiervon berichten. Derartiges konnte ich beim lesen der Beiträge bisher nicht finden.

Mich wundert es zudem sehr, dass diese Abmahnung über mehrere Jahre immer wieder verschickt werden. Es muss sich somit in jedem Fall für die Kanzlei finanziell lohnen, da schienbar irgendwelche Leute "einfach so" bezahlen, weil sie es nicht besser wissen oder einfach zu eingeschüchtert sind. Das ist unfassbar/traurig.
 
Eine Rückmeldung von meiner Seite:

Ich habe die Abmahnung zur "kostenlosen Ersteinschätzung" einem Anwalt übergeben. Ich bin gespannt was ich für eine Rückmeldung erhalte und werde hiervon berichten. Derartiges konnte ich beim lesen der Beiträge bisher nicht finden.

Mich wundert es zudem sehr, dass diese Abmahnung über mehrere Jahre immer wieder verschickt werden. Es muss sich somit in jedem Fall für die Kanzlei finanziell lohnen, da schienbar irgendwelche Leute "einfach so" bezahlen, weil sie es nicht besser wissen oder einfach zu eingeschüchtert sind. Das ist unfassbar/traurig.

Da bin ich mal gespannt. Wäre dankbar über eine Rückmeldung.

Gruß, derwahreklopp
 
Die kostenlose Ersteinschätzung ist - abweichend des Internetauftritts - nicht kostenlos. Jegliche Rückmeldung ist ausschließlich in einem persönlichem Beratungsgespräch möglich (EUR 100,-).

marcopolo, hier ist in der Tat eine Art Mafia-Netzwerk am werkeln. "Die-die-Abmahnen" und "Die-die-die-Abgemahnten-verteidigen". Beide profitieren von dem gleichen unseligen amoralischen Abmahnwahn, den es so nur in Deutschland gibt.

Die haben alle nur finanzielle Interessen und kümmern sich wenig um Deine Interessen. Nur freie Foren wie dieses wo sich Geschädigte selber organisieren helfen wirklich und ohne Geld.

Gruß, derwahreklopp
 
Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben (sehe Anlage) nichts mehr gemacht, immer noch ruhe halten?

Der wahreklopp, was denkst du?
 

Anhänge

  • 1 (3).pdf
    49,2 KB · Aufrufe: 32
Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben (sehe Anlage) nichts mehr gemacht, immer noch ruhe halten?

Der wahreklopp, was denkst du?

Justin, alles gut soweit.

Alle Schreiben vom Abmahner sind Bluff. Ohne einen Gerichtlichen Mahnbescheid ist das alles nur Papier.

Und selbst dann müssen die eine Gerichtsverfahren anstreben und das dauert. Und selbst dann müssen die einen Richter bekommen der nicht Deiner Argumentation folgt.

Keep Cool. Du hast Recht !

Gruß, derwahreklopp
 
Update von meiner Seite: Ich habe nicht reagiert und warte nun auf weitere Post ;)

Auch ich habe (wie marcopolo) mir nun einmal Einschätzungen von Anwälten eingeholt (alle waren gut recherchiert und hatten bereits exakt zu diesem Fall verteidigt). Der Tenor ist unterschiedlich ausgefallen, hier die wichtigsten Inhalte der Einschätzung:
  1. Anwalt: Pauschale in Höhe von EUR 260,00 zzgl. MwSt. und ich würde nichts an die Kanzeli BH zahlen müssen
  2. Anwalt: "...bei den von der Gegenseite geforderten Gebühren ist es aus unserer Sicht kaufmännisch nicht sinnvoll, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wenn Sie zukünftig keine Karten mehr verkaufen wollen, ist eine Möglichkeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und telefonisch mit der Gegenseite eine Verringerung der geforderten Gebühren zu verhandeln."
  3. Anwalt: "Grundsätzlich stellt bereits das Anbieten von Tickets über öffentliche Internetplattformen wie ebay einen Verstoß gegen die ATGB dar... Der vereinseigene Zweitmarkt ist die einzige zulässige Quelle Karten zu verkauft. Sofern dort kein Abnehmer gefunden wird, gibt es keinen rechtlichen Anspruch darauf die Karten anderweitig anzubieten.Den Vorwurf der Markenrechtsverletzung nutz die Gegenseite nur, um an Ihre Daten zu gelangen. Eine Unterlassungserklärung muss hier nicht abgegeben werden.Im Übrigen sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt hingegen ein Schuldanerkenntnis dar und sollte in dieser Form nicht unterzeichnet werden. Denn mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung wäre auch der Abgeltungsbetrag zu leisten. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit einen Vergleich unter der Bedingung einer Kostenreduzierung mit der Gegenseite zu schließen. In diesem Fall dürfte ein Vergleichsbetrag von ca. 150€- 200€ vereinbar sein.Für eine Vertretung würden wir ein Pauschalhonorar von 170,00 inkl. MwSt. berechnen.
Mein Fazit: Die erhaltenen Infos bestätigen mich, nicht zu reagieren, da der Markenrechtsmissbrauch scheinbar nicht von Relevanz ist für BH und die Gebühren der Anwälte für mich im Vergleich zur geforderten Zahlung zu hoch sind. Zu Anwalt 3 ist zu sagen: Er gibt zwar die meisten Infos, aber es scheint mir so, als wolle er mir etwas "Angst" machen. Daraufhin habe ich noch genauer recherchiert und festgestellt, dass der Anwalt seine Kanzlei ganz in der Nähe von Dortmund hat (wo auch die Kanzlei BH sitzt)… Ob diese sich kennen, ist nicht auszuschließen. Könnten auch einen Deal miteinander haben...-> ist aber reine Spekulation… (ich hoffe nur, falls sie sich kennen und einen Deal haben sollten, dass meine Anfrage bei Anwalt 3 nicht BH erreicht).

Grüße Mad
 
Hab jetzt ab Dezember, 3 mails bekommen und 4x ein brief zu hause... Noch jemand die in kurze Zeit soviel bekommen hast?
Ich hab nach das erste schreiben (sehe Anlage) nichts mehr gemacht, immer noch ruhe halten?

erster Brief November, zweiter Brief kurz nachdem ich die Erklärung gesendet hatte usw.
Mir geht es da Ähnlich. Im dritten Brief schien es mir als ob die etwas zurückrudern. Der vierte Brief hat wieder einen ganz anderen Ton.

Mir ist das Egal ich hatte die Karten zum gleichen Preis verkauft, wie ich Sie gekauft hatte. Der Vorwurf war bei mir auch das ich die ATGB nicht abgebildet hatte bzw. darüber informiert hatte. Das man solches vielleicht bei der Übergabe auch machen kann ist denen egal.

Gruß Maverick2711
 

Hi Maverick,

interessant oder ? Die senden diverse Mailings raus um zu testen auf was man so reagiert. Wie immer in so einem Fall gilt:

Solange kein Gerichtlicher Mahnbescheid ankommt (den man mit Option 2 - lehne alles ab - beantwortet) ist das nur heisse Luft.

Gruß, derwahreklopp
 
Hallo derwahreklopp,

ja mir ist das auch egal was die schreiben. Ich habe das Ticket zum Selbstkostenpreis verkauft. Das Ticket wurde vor Ort persönlich übergeben und auf die ATGB hingewiesen.
 
Ignoriert die Abmahnkanzlei einfach, auch zweite oder dritte Schreiben sind nur dem verzweifelten Wunsch geschuldet, Einnahmen zu generieren. Falls jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, d.h.wenn derjenige wirklich gar nichts damit zu tun hat oder er die Karten unentgeltlich weitergegeben und den Empfänger darüber informiert hat, dass er diese nicht außerhalb des vom Verein vorgegebenen Rahmens weiterveräußern darf, sollte nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand unbedingt eine negative Feststellungsklage abgereicht werden, dies dann selbstredend ohne sich vorab mit Becker & Haumann in Verbindung zu setzen.
Die angepasste Unterlassungserklärung ist schön und gut aber sie ändert nichts. Der BVB z.B. sperrt Euch trotz der mod. UE ggf. für ein Jahr, Stadionverbot bekommt Ihr aber nicht. Die Kanzlei verklagt Euch auch nicht, damit würden sie ihr Geschäftsmodel gefährden, die wollen nur eure Euros, deswegen einfach ignorieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ignoriert die Abmahnkanzlei einfach, auch zweite oder dritte Schreiben sind nur dem verzweifelten Wunsch geschuldet, Einnahmen zu generieren. Falls jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, d.h.wenn derjenige wirklich gar nichts damit zu tun hat oder er die Karten unentgeltlich weitergegeben und den Empfänger darüber informiert hat, dass er diese nicht außerhalb des vom Verein vorgegebenen Rahmens weiterveräußern darf, sollte nach Rücksprache mit einem Rechtsbeistand unbedingt eine negative Feststellungsklage abgereicht werden, dies dann selbstredend ohne sich vorab mit Becker & Haumann in Verbindung zu setzen.
Die angepasste Unterlassungserklärung ist schön und gut aber sie ändert nichts. Der BVB z.B. sperrt Euch trotz der mod. UE ggf. für ein Jahr, Stadionverbot bekommt Ihr aber nicht. Die Kanzlei verklagt Euch auch nicht, damit würden sie ihr Geschäftsmodel gefährden, die wollen nur eure Euros, deswegen einfach ignorieren.

Genau so !

Gruß, derwahreklopp
 
Hallo, habe auch ein schreiben bekommen.
Soll bis zum 08.04 250 Euro überweisen und die UE zurückschicken.
Habe 2 Tickets fürs Spiel von stuttgart gegen hoffenheim am 16.03. bei e- Kleinanzeigen verkauft da ich es selbst doch nicht zum Spiel geschafft habe.
Selbst habe ich sie bei EBay ersteigert. Habe keine atgb und einen stadionplan veröffentlicht in der Auktion.
Tickets für 80 Euro verkauft. UVP Haupttribüne auf den Tickets sind für beide 107 Euro. Also unter Originalpreis verkauft!
Was kann ich nun tun? Akzeptieren und bezahlen da ich keine ATGB und den stadionplan hatte?

Grüsse Max
 
Hallo, habe auch ein schreiben bekommen.
Soll bis zum 08.04 250 Euro überweisen und die UE zurückschicken.
Habe 2 Tickets fürs Spiel von stuttgart gegen hoffenheim am 16.03. bei e- Kleinanzeigen verkauft da ich es selbst doch nicht zum Spiel geschafft habe.
Selbst habe ich sie bei EBay ersteigert. Habe keine atgb und einen stadionplan veröffentlicht in der Auktion.
Tickets für 80 Euro verkauft. UVP Haupttribüne auf den Tickets sind für beide 107 Euro. Also unter Originalpreis verkauft!
Was kann ich nun tun? Akzeptieren und bezahlen da ich keine ATGB und den stadionplan hatte?

Grüsse Max

Hallo Max,

Du hast nichts illegales getan, im Gegenteil. Private Verkäufe sind gesetzlich legitim, auch wenn die Vereine das gerne ganz anders darstellen möchten. Da Du die Tickets auch noch indirekt erworben hasts ist das Thema "ATGB" sowieso hinfällig, da muss sich der Verein an den Original Käufer wenden. Das mit dem Stadionplan inkl. Vereinslogo (Markenrechte) ist nur eine Farce um an Deine Adresse zu kommen. Selbstverständlich gehört das Logo zum Ticket - ist ja ein Original und kein Plagiat.

Im Prinzip wollen die nur Kohle kassieren. Am besten nichts machen, da kommen noch ein paar weitere Schreiben und dann ist das meistens erledeigt. Für 250 Euro bekommen die keinen Richter hinter dem Ofen hervor zumal die ja verlieren.

Blos nichts akzeptieren. Wenn Du möchtest kannst Du denen formlos schreiben mit Hinweis auf privaten Verkauf der durch das Urteil vom 11.9.2008 (Az. I ZR 74/06) und das Du nichts zahlen wirst und damit auch keine Veranlassung siehst hier eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Aber wie gesagt - Schweigen ist die größte Strafe für die Abmahner.

Gruss, derwahreklopp
 
Okay, denke dann werde ich ein Formloses Schreiben innerhalb der Frist senden mit der stellungnaheme das ich von Prival und nicht vom Verein gekauft habe und privater Verkäufer bin der berufswegen kurzfristig eingestellt hat, natürlich mit hinweis auf das Aktenzeichen!

Vielen dank für das informative Forum und die nützlichen Hinweise euererseits!
 
Hallo, bisher als stiller Beobachter des Threads will ich auch mal mein Fall läutern: Ich habe Karten verkauft für das Spiel Roman Weidenfeller und Friends im letzten Jahr im September, die Karten wurden angeboten auf Kleinanzeigen hab blöderweise nicht auf die ATGB hingewiesen. Der Verkaufspreis war VB, aber habe die Karten nachweislich zum gleichen Preis verkauft wie ich sie auch selbst gekauft habe.

Dies ist mittlerweile den 5 Brief den ich bekommen habe von denen. Den ersten im Oktober und schreibte zurück das ich auf das BGH zurückweise, daraufhin sank die Forderung von 250 auf 80 Euro. Der 2 kam Ende Oktober, der Dritte im November immer mit neuen Fristen. Daraufhin schrieb ich würde mich auf 50 Euro einigen in den letzten 3 Wochen kam einer, das sie darauf nicht eingehen jetzt kam wieder einer mit einer letzten Frist sonst wird man sich nicht mehr außergerichtlich Auseinandersetzen.

Achso habe die Kontoauszüge von Erwerb und Verkauf der Karten und der Käufer würde dies auch noch persönlich bewiesen.

Soll ich die Füße stillhalten ? Oder lieber zahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, bisher als stiller Beobachter des Threads will ich auch mal mein Fall läutern: Ich habe Karten verkauft für das Spiel Roman Weidenfeller und Friends im letzten Jahr im September, die Karten wurden angeboten auf Kleinanzeigen hab blöderweise nicht auf die ATGB hingewiesen. Der Verkaufspreis war VB, aber habe die Karten nachweislich zum gleichen Preis verkauft wie ich sie auch selbst gekauft habe.

Dies ist mittlerweile den 5 Brief den ich bekommen habe von denen. Den ersten im Oktober und schreibte zurück das ich auf das BGH zurückweise, daraufhin sank die Forderung von 250 auf 80 Euro. Der 2 kam Ende Oktober, der Dritte im November immer mit neuen Fristen. Daraufhin schrieb ich würde mich auf 50 Euro einigen in den letzten 3 Wochen kam einer, das sie darauf nicht eingehen jetzt kam wieder einer mit einer letzten Frist sonst wird man sich nicht mehr außergerichtlich Auseinandersetzen.

Achso habe die Kontoauszüge von Erwerb und Verkauf der Karten und der Käufer würde dies auch noch persönlich bewiesen.

Soll ich die Füße stillhalten ? Oder lieber zahlen?

Hallo J94, Du hast ja soweit schon mal anerkannt dass Du etwas zahlen willst. Damit kommst Du an einer Zahlung nicht vorbei. Auf der anderen Seite habe die mit 80 Euro gezeigt dass das Ganze wie auf einem Bazar gehandhabt wird. Diese Zahl können die auch nicht so einfach wieder kassieren.

Mein Vorschlag: Überweise denen die angebotenen 50 Euro und schreibe noch einmal dass Du damit die Angelegenheit als erledigt betrachtest.

Das ist keine Garantie aber damit machst Du es denen schwerer zu klagen da ja nur noch 30 Euro als Differenz zu den 80 Euro im Raume stehen.

Gruss, derwahreklopp
 
Mhhh ok dachte ich komme mittlerweile dann gabz weg, ganz ehrlich momentan könnte ich mir noch nicht mal die 50 Euro erlauben als Azubi ignorieren bringt also nichts mehr? Hatte ja eine Frist gesetzt damals mit dem 50 Euro und diese hatten sie ja abgelehnt...

Also muss ich die 50 oder 80 Euro zahlen ?

Notfalls zahle ich dann wirklich 50 Euro am Monatsanfang, am Anfang des Monats nur am liebsten würde ich mir es sparen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mhhh ok dachte ich komme mittlerweile dann gabz weg, ganz ehrlich momentan könnte ich mir noch nicht mal die 50 Euro erlauben als Azubi ignorieren bringt also nichts mehr? Hatte ja eine Frist gesetzt damals mit dem 50 Euro und diese hatten sie ja abgelehnt...

Also muss ich die 50 oder 80 Euro zahlen ?

Notfalls zahle ich dann wirklich 50 Euro am Monatsanfang, am Anfang des Monats nur am liebsten würde ich mir es sparen :)

OK, wenn Du versuchen willst ganz weg zu kommen dann stelle jede Kommunikation ein. Die werden Dir weiterhin alle möglichen Briefe schicken. Mit allerlei Drohungen. Nicht reagieren!

Solange kein "Gerichtlicher Mahnbescheid" kommt ist nichts passiert ausser heisser Luft. Und selbst dann kannst Du immer noch die Nummer mit den 50 Euro durchziehen. Vielleicht hast Du ja irgendwann mal ein paar Euro mehr.

Mit Chance verläuift das Ganze dann im Sande da der Aufwand an Deine 50/80 Euro ranzukommen für die zu hoch wird. Aber bis dahin muss man das halt aussitzen.

Auf Zeit spielen ist hier die einzige Chance doch noch rauszukommen.Ist eine Option die nicht verwerflich ist.

Gruß, derwahreklopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde mal interessieren ob es bei irgendjemand mal zur Anklage kam oder vor Gericht ging!? Ist da etwas bekannt... habe hier im Forum bis jetzt nichts darüber entdecken können?!
Oder werden da immer nur die Briefe verschickt, nicht mal per Einschreiben bei mir, die keinen rechtlichen Einfluss haben!
 
Oben