Hallo,
mal eine kleine bisherige
Forum-Zusammenfassung und Ergebnisse meiner Recherche aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur
Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:
Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt (Becker Haumann...) und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
- Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
- Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet (!Also das Logo war nicht nur auf den Tickets, wie bei vielen anderen, sondern separat als Bild eingestellt)
- Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
- Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Aber In der UE von BH wird nichts von einer Markenrechtsverletzung erwähnt!
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.
Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):
a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan separat als Bild verwendet). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ finden (danke Krennz!).
b) Keine modUE zurücksenden und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
[--> Ich tendiere zu b), meine Gründe werden innerhalb der Fragen erläutert bzw. darauf hingewiesen mit Quellenangaben]
Ich habe dazu ein paar ungeklärte Fragen (und Teilanworten), die für alle weitere nützliche Infos bringen könnten:
Hallo Mad,
ich versuche mal zu anworten:
1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, mit Schreiben und einer modUE oder ohne modUE zu antworten bzw. davon, „nicht reagieren“ --> falls man alle Vorwürfe "widerlegen" kann, wieso dann nicht zurück schreiben und Paragraphen nennen? Bin verunsichert, da jeder Anwalt wehement dazu rät.
derwahreklopp: Ja klar, jeder Anwalt verdient sein Geld mit eben solchen UE hin und her Schiebereien. Es gibt hier eine komplette "Anwaltsindustrie" die sich gegenseitig die Formulare zuschicken, der Mandant (=du) zahlt. Ich kenne Anwälte die klar sagen : "Wenn Du nicht gerichtlich musst - unterschreibe keine UE!"
Die UE soll nur dazu dienen Druck aufzubauen und schon mal ein quasi "Schuldanerkenntnis" zu bekommen. Und eine Reaktion - aha den gibt es und er war es.
2. Es wird öfter davo gesprochen, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei. Probleme könnten aber aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) resultieren oder einer Namensrechtsverletzung nach§ 12 BGB.
Quellen: "Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle:
https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/.
Ausfürhlicher:
https://www.recht-freundlich.de/abm...markenrechtsverletzung#Markenrechtsverletzung.
Hat damit jemand Erfragung -sieht dies jemand anders?
derwahreklopp: Gute Recherche. Das bestätigt dass die Vereine gewerbliche Vorschriften gerne auf private Personen ausdehnen ohne zu klären ob das überhaupt rechtens ist. Mein zusätzliches Argument ist dass das Logo Teil der Karte ist, auch der Stadionplan. Wie im Falle der adidas T-Shirts, da ist das Logo auch mit dabei. Markenrechte sollen bei Produktpiraterie schützen, du verkaufts ja eine Originalkarte mit Original Logo.
3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden - und damit geschäftlicher Verkehr? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“
derwahreklopp: Das musst Du sehr sauber argumentieren - also jeden Fall erklären warum Du nicht konntest. Sonst ist bei der Menge ín der Zeit die Grenze zum gewerblichen Verkäufer schnell erreicht.
4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?
derwahreklopp: Der Mahnbescheid kostet Dich nichts ausser Rücksendung. Die Kosten für den Mahnbescheid trägt die Gegenseite (zB. 45 Euro), das scheuen die Abmahner durchaus. Dann lieber Briefe schreiben
Die Kosten für Abmahnungen sind per Gesetz gedeckelt. Maximal 1000 Euro und die Anwaltskosten. Nun hat der Abmahner ja schon mal seine Forderung vorgelegt (zB 250 Euro). Da kann er nicht beliebig nach oben korrigieren. Die RA Kosten sind bei bis zu 500 Euro 45,00 und bei bis zu 1000 Euro Forderung 80,00. Dann kommt der Faktor 1,3 dazu und ein paar Euro für die anwaltliche Auslagenpauschale (Schreiben, Porto). Verzugszinsen können erst eintreten, wenn es eine gerichtlich bestätigte Forderung gibt. Achtung : Abmahnung ist NICHT eine Mahnung.
5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?
derwahreklopp: Nur per Gerichstverfahren. Der normale Weg für solche Verfahren ist der "gerichtliche Mahnbescheid".
6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]
derwahreklopp: Die Abmahner gehen nur dem Orginal Käufer nach, also demjenigen der die Karten vom Verein gekauft hat. der hat ja auf jeden Fall die ATGB gelesen bzw. akzeptiert. Ein Drittkäufer kann ja ganz einfach sagen "ATGB ??? kenne ich nicht" und ist raus. Das gewinnen die nie. Aber Stadionsperren soll es gegeben haben.
7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)
derwahreklopp: Im Strafverfahren gibt es das Immutabilitätsprinzip, d.h. nur mit Zustimmung des Beklagten (!) kann die Klage erweitert werden. Und wir haben es hier noch nicht einmal mit einer Strafsache zu tun. Also gleich mal alles auf den Tisch. Wenn die das nicht getan haben - selber Schuld. Käme es je zu einem Gerichtsverfahren würde ich dann dazu fordern, dass damit alle Forderungen bis zum Datum "heute" abgegolten sind.