Hallo,
mal eine kleine bisherige
Forum-Zusammenfassung und Ergebnisse meiner Recherche aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur
Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:
Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt (Becker Haumann...) und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
- Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
- Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet (!Also das Logo war nicht nur auf den Tickets, wie bei vielen anderen, sondern separat als Bild eingestellt)
- Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
- Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Aber In der UE von BH wird nichts von einer Markenrechtsverletzung erwähnt!
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.
Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):
a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan separat als Bild verwendet). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ finden (danke Krennz!).
b) Keine modUE zurücksenden und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
[--> Ich tendiere zu b), meine Gründe werden innerhalb der Fragen erläutert bzw. darauf hingewiesen mit Quellenangaben]
Ich habe dazu ein paar ungeklärte Fragen (und Teilanworten), die für alle weitere nützliche Infos bringen könnten:
1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, mit Schreiben und einer modUE oder ohne modUE zu antworten bzw. davon, „nicht reagieren“ --> falls man alle Vorwürfe "widerlegen" kann, wieso dann nicht zurück schreiben und Paragraphen nennen? Bin verunsichert, da jeder Anwalt wehement dazu rät.
Einer schreibt: "Ist die Abmahnung grundsätzlich berechtigt, aber die geltend gemachten Abmahnkosten erscheinen überhöht, sollte die Unterlassungserklärung fristgemäß abgegeben werden, die Zahlung der Abmahnkosten aber verweigert werden. Damit besteht zwar das Risiko, dass der Abmahner die Anwaltskosten einklagt, in diesem Fall ist das Kostenrisiko deutlich geringer als in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, da der Streitwert nur in Höhe der Abmahnkosten besteht (z.B. 1.600 EUR), also wesentlich geringer ist, als der ursprüngliche Streitwert (50.000 EUR). Quelle:
https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/
(-> Eine Antwort gibt derwahreklopp bereits unter
https://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ )
2. Es wird öfter davo gesprochen, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei. Probleme könnten aber aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) resultieren oder einer Namensrechtsverletzung nach§ 12 BGB.
3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden - und damit geschäftlicher Verkehr? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“
4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?
5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?
6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]
7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)
Vielen Dank für Eure Beiträge und Hilfe. Frist endet am 19.02.2018