Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Ja auf 2500 EUR hab ich mich auch schon eingestellt.
Fände es nur krass wenn da plötzlich 5000 oder gar 7500 EUR stehen würde...

Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis das 1. schreiben kommt? Werden diese Strafen eigentlich vom Verein oder vom Anwalt (wenn vorhanden) festgelegt?
 
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Moin,
Erstmal vorab, das ist ein super Forum!!! Vielen Dank für die zahlreichen Tipps!!!

ich habe am Donnerstag eine Email von BH bekommen.
Freitag flatterte das Ganze noch mal per Post ins Haus.
Ich habe 2 Tickets der Kölner Haie gegen die Oilers über ebay Kleinanzeigen verkauft.
Leider kann ich zu diesem Spiel nicht selber, da meine Mutter erkrankt ist.
Lade hier mal das Schreiben hoch.
Vielleicht kann mir jemand verraten, wie ich mich verhalten soll?
Modifizierte UE?!

Vielen Dank im Voraus!

EDIT: Also wenn ich mir den Brief so durchlese, weiss ich eigentlich gar nicht was die von mir wollen?!
Womit kann ich denn in meinem Fall antworten?
Wäre super, wenn sich jemand zu Wort melden und mir helfen kann.
 

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Hallo alle miteinander!
Eine kurze Rückmeldung nach einigen Jahren/Monaten:
Ich hatte damals 2 Karten von einem BVB-Heimspiel (2013) verkaufen müssen, weil ich beruflich verhindert war.
Ich bekam im Anschluss Post von BH und wurde zu einer unterschriebenen UE und Zahlung iHv ca. 400€ aufgefordert.
Ich habe daraufhin eine ModUE zurückgeschickt und danach ruhig verhalten.
Es kam nochmal eine Aufforderung iHv ca. 200€ und die Mitteilung, das meine ModUE nicht ausreiche.
Ich habe mich danach nicht mehr gemeldet, das gleiche geschah auf der Gegenseite bis dato!
Daher bleibt ruhig, wer sich wirklich nichts zu Schulden kommen ließ, wird auch nichts befürchten müssen.
Haltet die Ohren steif! Und ein Gruß an das Forum-Team! Saubere Arbeit! :)

EDIT: Verkauf über ebay.de, hatte blüderweise ein Stadionplan als Bild verwendet. BH konnte so über ebay meine Anschrift herauskiegen, da ich gegen Bildrechte verstoßen hatte. Darum ging es dann aber überhaupt nicht. Sondern um den Verkauf besagter Karten. Ich habe, wie gesagt, NICHTS zahlen müssen!

EDIT2: NIE, wirklich NIE anrufen! eine schriftliche Antwort/Reaktion sollte immer sein!
 
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Hallo, vielen Dank erstmal, ich bin eigentlich auch erst einmal fertig, habe auch seit 3 Monaten nichts mehr bekommen, aber dennoch eine Frage.
Ab wann kann man wohl wieder Tickets beim BVB kaufen ?
Wurde bereits bei jemanden die Sperre aufgehoben ?
Muss ich daf[r etwas aktiv machen?
 
Wie sieht der Weg aus, wenn man seine BVB Dauerkarten auf jeden Fall behalten möchte (auch über die Saison hinaus natürlich)?
So wie ich das hier quer gelesen habe, entscheidet maßgeblich BH über die weitere Teilnahme am Ticketsystem?
(bei mir war es nur fehlende Abbildung ATGB und öffentliches Anbieten bei eBay.)
Danke für HIlfe!
 
wer kann mir helfen und was ich tun soll
Becker Haumann Mankel

Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass ein Ticket für das Spiel von SV Werder Bremen gegen den FC Bayern München in der Saison 2018/2019 auf der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen unter der Anzeigennummer 98761****eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGB-Bestimmungen unserer Mandantin verletzt wurden:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet.
• Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Stadionplans.
• Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalpreis.
Aufgrund dieser Rechtsverletzungen war eBay dazu verpflichtet, uns die zum streitgegenständlichen Anbieternamen hinterlegten Kontaktdaten bekannt zu geben. Es besteht mithin ein Anscheinsbeweis, dass Sie für die vorgenannten Rechtsverletzungen verantwortlich sind (vgl. BGH-Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).

Bis 28.11.18 soll ich 250 Euro zahlen

Hatte den stadionplan als Bild und Ticket 25 Euro teurer als ist aber mit Vb bitte um Hilfe

Ticket habe ich aber noch zuhause und wurde nicht verkauft da die Anzeige bei eBay Kleinanzeigen gelöscht wurde
 
Hallo zusammen,

mich hat es jetzt auch erwischt - mein Fall ist aber etwas spezieller, deshalb frage ich nochmal extra:

Ich habe Tickets für ein VfB Stuttgart Spiel bei ebäh Kleinanzeigen angeboten, weil wir an dem Tag kurzfristig verhindert waren. Der Preis war exakt der Kartenpreis, den wir auch bezahlt hatten, es bestand also keine Gewinnabsicht. Als Bild habe ich einen Entwurf aus dem Netz verwendet, bei dem beide Vereinslogos abgebildet waren. Mir wird vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei EB.. angeboten worden

Nach telefonischer Rücksprache mit der VfB Ticket Hotline wurde mir allerdings aus Kulanz angeboten, die Tickets wieder zurückzunehmen. Die Fristen hierzu waren noch nicht abgelaufen, und ich konnte Ihnen plausibel erklären, dass wir wirklich verhindert waren. Daraufhin habe ich die Anzeige sofort gelöscht und die Tickets an den VfB zurück geschickt, der Betrag wurde mir dann umgehend zurück erstattet. Die Bestätigung der Rücksendung / Gutschrift des Vereins liegt mir schriftlich vor.

Was soll ich jetzt machen? Soll ich der Kanzlei schreiben, dass keine Karten verkauft wurden und die Bestätigung vom Verein einfach mitschicken? Oder spielt das für die keine Rolle? Angeboten wurden die Karten, aber es kam zu keinem Verkauf, dass kann ich ja durch das Vereinsschreiben bestätigen.

PS: Ich soll 250€ zahlen!

Danke für Eure Hilfe

Gruß Klaus
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin zusammen. Nun habe ich gedacht, ich habe Ruhe von dem Anwaltsverein. Allerdings habe ich jetzt nach Ewigkeiten erneut eine Mail, bzw Brief bekommen, der dritte nun. Ich dachte ich hätte das ausgessen. Dem ist aber nicht so. Ich hab die Mails mal als Anhang ran gepackt. Soll ich weiter die Füsse still halten? Wie sind eure Erfahrungen, was habt ihr gemacht oder nicht gemacht? Hab erneut eine Strafberwährte UE bekommen, obwohl ich damals die ModUE aufgefüllt habe und per Einschreiben hingeschickt habe. Mittlerweile ist die Geschihcte nun schon1 JAhr alt.
Vielen Dank schon mal, gruß Tobias
 

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Hallo zusammen,

mich hat es jetzt auch erwischt - mein Fall ist aber etwas spezieller, deshalb frage ich nochmal extra:

Ich habe Tickets für ein VfB Stuttgart Spiel bei ebäh Kleinanzeigen angeboten, weil wir an dem Tag kurzfristig verhindert waren. Der Preis war exakt der Kartenpreis, den wir auch bezahlt hatten, es bestand also keine Gewinnabsicht. Als Bild habe ich einen Entwurf aus dem Netz verwendet, bei dem beide Vereinslogos abgebildet waren. Mir wird vorgeworfen:

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei EB.. angeboten worden

Nach telefonischer Rücksprache mit der VfB Ticket Hotline wurde mir allerdings aus Kulanz angeboten, die Tickets wieder zurückzunehmen. Die Fristen hierzu waren noch nicht abgelaufen, und ich konnte Ihnen plausibel erklären, dass wir wirklich verhindert waren. Daraufhin habe ich die Anzeige sofort gelöscht und die Tickets an den VfB zurück geschickt, der Betrag wurde mir dann umgehend zurück erstattet. Die Bestätigung der Rücksendung / Gutschrift des Vereins liegt mir schriftlich vor.

Was soll ich jetzt machen? Soll ich der Kanzlei schreiben, dass keine Karten verkauft wurden und die Bestätigung vom Verein einfach mitschicken? Oder spielt das für die keine Rolle? Angeboten wurden die Karten, aber es kam zu keinem Verkauf, dass kann ich ja durch das Vereinsschreiben bestätigen.

PS: Ich soll 250€ zahlen!

Danke für Eure Hilfe

Gruß Klaus

Ich habe es so gemacht.
Denke das reicht für dich auch. Auch noch schreiben von Vfb mit schicken
 

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Moin zusammen. Nun habe ich gedacht, ich habe Ruhe von dem Anwaltsverein. Allerdings habe ich jetzt nach Ewigkeiten erneut eine Mail, bzw Brief bekommen, der dritte nun. Ich dachte ich hätte das ausgessen. Dem ist aber nicht so. Ich hab die Mails mal als Anhang ran gepackt. Soll ich weiter die Füsse still halten? Wie sind eure Erfahrungen, was habt ihr gemacht oder nicht gemacht? Hab erneut eine Strafberwährte UE bekommen, obwohl ich damals die ModUE aufgefüllt habe und per Einschreiben hingeschickt habe. Mittlerweile ist die Geschihcte nun schon1 JAhr alt.
Vielen Dank schon mal, gruß Tobias

Hast du denn mittlerweile mal wieder was von denen gehört?
Ich hab Anfang Dezember den zweiten Brief bekommen und gestern den Dritten, mit gleichem Inhalt wie von dir hochgeladen..
 
Hallo! Nun hat es mich also auch erwischt...

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen
(z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten,
weitergegeben oder veräußert

Kurze Story von mir:

Vorhin erhielt ich eine E-Mail des oben genannten Rechtsanwaltes mit einer Abmahnung, da ich vor einiger Zeit meine Dauerkarte bei ibäh angeboten habe.
Seit 2007 bin ich stolzer Besitzer einer Dauerkarte auf der Südtribüne und konnte bis 2015 (bis auf lediglich ein Heimspiel in der Bundesliga) jedes Spiel besuchen.
Da ich im September 2015 meine Ausbildung bei der Bundespolizei begann und somit fern von meiner Heimat (Recklinghausen) war, musste ich in der Zeit zwischen 2015 und 2018 weite Reisen auf mich nehmen, um mit meinen Freunden an den Spielen teilzunehmen und die Mannschaft bzw. den Verein zu unterstützen. Ebenfalls steht man seit dieser Saison sowieso unter Druck, da man eine bestimmte Anzahl an Spielen pro Saison besuchen muss, bevor die Dauerkarte eingezogen wird.
Der Umzug nach Frankfurt und die Unterhaltskosten hier sind sehr teuer, weshalb ich leider während meiner Geldnot den Fehler begang, meine Karte gegen Hannover im Internet anzubieten. Ich glaube damals nur VB reingeschrieben zu haben. Hier kam kein Verkauf zustande. Jedoch gegen Gladbach einige Zeit später hatte ich 50€ geschrieben. Dazu kam bislang noch nichts.
(Leider begang ich diesen Fehler bereits gestern erneut für das Spiel gegen Tottenham, die Anzeige würde aber gar nicht erst hochgeladen... wahrscheinlich kommt bald also nochmal Post) Jedoch wurde mir nach Löschung des Angebotes bei ibäh die Seite “stubhub“ als Ticketplattform angeboten. In der Abmahnung steht jedoch, dass diese Plattform ebenfalls nicht legal ist.

Nun habe ich in der letzten Stunde ziemlich viel gelesen, weiß jedoch nicht so recht,

- was ich als Dauerkarteninhaber gegen die Forderungen tun kann?
- Woher kriegt der Rechtsanwalt die Daten, schickt Ebay direkt die Daten rüber, oder holen sie sich die selbst? Also wie sieht es in dem Fall aus, dass die Anzeige gar nicht online war? Kommt da auch noch eine Abmahnung?

Bin gespannt und dankbar für eure Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, nun hat es mich auch erwischt...

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei I.. angeboten worden

Ich hatte 3 verschiedene Angebote bei Ebay am laufen da ich aus beruflichen Gründen mehrere Monate nicht mehr zu spielen fahren kann.
Im schreiben steht das die anderen beiden Angebote zur Kenntnis erlangt werden allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.

-jetzt ist es meine Frage soll ich das einfach ignorieren oder soll ich die beiden beigefügten schreiben dorthin schicken?
Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat sendet mir diese einfach zu.
-Können die anderen beiden Angebote auch zu einer Abmahnung führen?

Schreiben an ANwalt.PNG MOD UE.PNG
 
Hallo zusammen,

Mich hat es nun auch erwischt.
Habe Karten von BD über eBay angeboten und den Stadionplan verwendet.
Kurze Zeit später kam dann eine E-Mail von eBay, dass mein Angebot gelöscht wurde. Obwohl es bereits verkauft war. (BILD rechte verletzt)

Folgendes wird abgemahnt:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
 Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIP
 Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei
eBay zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert

Ich soll nun diese Erklärung unterzeichnen sowie 500€ überweisen


Wie gehe ich nun vor ?

Habe natürlich nicht geantwortet bisher

Meine Frist läuft am 06.02.19 ab


Ich bitte um Hilfe


Beste Grüße
 
Hallo zusammen,

Mich hat es nun auch erwischt.
Habe Karten von BD über eBay angeboten und den Stadionplan verwendet.
Kurze Zeit später kam dann eine E-Mail von eBay, dass mein Angebot gelöscht wurde. Obwohl es bereits verkauft war. (BILD rechte verletzt)

Folgendes wird abgemahnt:

Die ATGB wurden nicht abgebildet
 Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans des SIP
 Die Tickets wurden öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei
eBay zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert

Ich soll nun diese Erklärung unterzeichnen sowie 500€ überweisen


Wie gehe ich nun vor ?

Habe natürlich nicht geantwortet bisher

Meine Frist läuft am 06.02.19 ab


Ich bitte um Hilfe


Beste Grüße

Brandi, mache nix.

Wie bei allen anderen gilt dass Du nichts illegales gemacht hast. Das wird Dir auch jeder Richter bestätigen. Das BGH Urteil (I ZR 74/06 vom 11.9.2008) reicht dafür völlig aus. Auch das mit dem nicht Abbilden der ATGB und die Nutzung des Logos/Sitzplan sind völlig ok. Logo und Sitzplan sind Bestandteil des Tickets, vergleichbar mit dem Kauf eines Orginal Adidas Trikots, da ist ein Logo auch mit dabei. Nur wenn es ein PLAGIAT wäre könmnte man abmahnen - aber Du verkaufts ja ein ORIGINAL :p

Für die 500 Euro müssen die erst mal einen Amtlichen Mahnbescheid erwirken. Bis dahin sind alle E-Mails oder Schreiben nur heisse Luft.

Nervt zwar, aber willst Du zahlen ? Also schön in die Papiertonne.

Die Frist haben die gesetzt. Deren Problem.

Keep Cool.

Gruß, derwahreklopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, nun hat es mich auch erwischt...

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
- Die Tickets sind öffentlich bei I.. angeboten worden

Ich hatte 3 verschiedene Angebote bei Ebay am laufen da ich aus beruflichen Gründen mehrere Monate nicht mehr zu spielen fahren kann.
Im schreiben steht das die anderen beiden Angebote zur Kenntnis erlangt werden allerdings nicht zum Gegenstand dieser Abmahnung gemacht werden.

-jetzt ist es meine Frage soll ich das einfach ignorieren oder soll ich die beiden beigefügten schreiben dorthin schicken?
Falls jemand Verbesserungsvorschläge hat sendet mir diese einfach zu.
-Können die anderen beiden Angebote auch zu einer Abmahnung führen?

Anhang anzeigen 230 Anhang anzeigen 231

Wie bei allen anderen ist ignorieren die beste Methode. Das die die anderen Angebote kennen und Dir mitgeteilt haben ist schon mal gut. Natürlich könnten die diese auch zum Gegenstand machen, aber der Grund ist der Gleiche und damit gilt nur eine UE (Unterlassungserklärung).

Und da steckt etwas Gefährliches: Unterschreibst Du die UE kann man die anderen/weiteren Verstöße evtl. auch gleich mal mit Geldstrafen belegen. Dann wird es teurer.

Also umso dringender: Nichst machen, schon gar nicht die UE anerkennen!

Erst wenn das Ganze mal bei einem Richter landen sollte (was im Prinzip nie kommt) würdest Du dann darauf bestehen dass damit ALLE Verstöße geregelt wären. Aber dazu wird es nicht kommen. Selbst einen Tag vor Gerichtstermin kann man das Ganze mit dem Abmahner regeln. Bis dahin muss er aber seine Aufgaben erledigen - und das kostet ihm Zeit und Geld.

Briefe abwarten, bevor nicht ein Mahnbescheid kommt ist alles nur Bluff.

Gruß, derwahreklopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo! Nun hat es mich also auch erwischt...

- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Das Ticket wurde öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen
(z.B. eBay Kleinanzeigen, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten,
weitergegeben oder veräußert

Kurze Story von mir:

Vorhin erhielt ich eine E-Mail des oben genannten Rechtsanwaltes mit einer Abmahnung, da ich vor einiger Zeit meine Dauerkarte bei ibäh angeboten habe.
Seit 2007 bin ich stolzer Besitzer einer Dauerkarte auf der Südtribüne und konnte bis 2015 (bis auf lediglich ein Heimspiel in der Bundesliga) jedes Spiel besuchen.
Da ich im September 2015 meine Ausbildung bei der Bundespolizei begann und somit fern von meiner Heimat (Recklinghausen) war, musste ich in der Zeit zwischen 2015 und 2018 weite Reisen auf mich nehmen, um mit meinen Freunden an den Spielen teilzunehmen und die Mannschaft bzw. den Verein zu unterstützen. Ebenfalls steht man seit dieser Saison sowieso unter Druck, da man eine bestimmte Anzahl an Spielen pro Saison besuchen muss, bevor die Dauerkarte eingezogen wird.
Der Umzug nach Frankfurt und die Unterhaltskosten hier sind sehr teuer, weshalb ich leider während meiner Geldnot den Fehler begang, meine Karte gegen Hannover im Internet anzubieten. Ich glaube damals nur VB reingeschrieben zu haben. Hier kam kein Verkauf zustande. Jedoch gegen Gladbach einige Zeit später hatte ich 50€ geschrieben. Dazu kam bislang noch nichts.
(Leider begang ich diesen Fehler bereits gestern erneut für das Spiel gegen Tottenham, die Anzeige würde aber gar nicht erst hochgeladen... wahrscheinlich kommt bald also nochmal Post) Jedoch wurde mir nach Löschung des Angebotes bei ibäh die Seite “stubhub“ als Ticketplattform angeboten. In der Abmahnung steht jedoch, dass diese Plattform ebenfalls nicht legal ist.

Nun habe ich in der letzten Stunde ziemlich viel gelesen, weiß jedoch nicht so recht,

- was ich als Dauerkarteninhaber gegen die Forderungen tun kann?
- Woher kriegt der Rechtsanwalt die Daten, schickt Ebay direkt die Daten rüber, oder holen sie sich die selbst? Also wie sieht es in dem Fall aus, dass die Anzeige gar nicht online war? Kommt da auch noch eine Abmahnung?

Bin gespannt und dankbar für eure Antworten!

Hallo,

wie bei allen hast Du nicht illegales gemacht. Dazu ist das BGH Urteil (I ZR 74/06 vom 11.9.2008) für private(!) Verkäufe völlig ausreichend als Schutz und Argumentation. Was also den Abmahner betrifft würde ich nichts machen.

Wie kommen die an Deine Daten ?

Die Abmahner können bei Urheberrechtsverletzungen (vor allem bei der Benutzung des Logos) bei eBay die Daten anfordern, leider. Läuft unter Piraterie.

Nicht bei Ticketverkauf. Aber die Vereine unterstützen die Abmahner. Wenn also z.B. Block und Reihe zumindest bekannt sind macht der Verein eine Suche auf den Ticketstandort. Wenn Du da Deinen Ort drin hast finden die die Order im Bestellsystem. Der Verein teilt dann dem Abmahner mit welcher User also mit dem Ticketstandort in dem Block eine Karte gekauft hat. Wenn es nur einen mit diesem Ort gibt schnappt die Falle zu.

Interessanter ist es was der Verein macht, also was passiert mit Deiner Dauerkarte.

Wenn die diese nicht sperren wäre es gut für Dich. Der Verein hat da seine eigene Stadion Gewalt. Wobei auch schon Klagen über Stadionzutrittsverweigerung erfolgreich geführt wurden. Aber da ist der Ball beim Karteninhaber.

Hier das Urteil dazu:

https://www.aufrecht.de/urteile/wet...lg-essen-urteil-vom-26032009-az-4-o-6909.html

Lass mal wissen ob die Dauerkarte noch funktioniert. Wenn Die diese sperren - dann kannst Du immer noch mit dem Abmahner verhandeln: Ich unteschreibe UE und zahle - dafür schaltet der Verein meine Karte wieder frei. Was anderes würde ich nicht akzeptieren.

Gruß, derwahreklopp
 
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Brandi, mache nix.

Wie bei allen anderen gilt dass Du nichts illegales gemacht hast. Das wird Dir auch jeder Richter bestätigen. Das BGH Urteil (I ZR 74/06 vom 11.9.2008) reicht dafür völlig aus. Auch das mit dem nicht Abbilden der ATGB und die Nutzung des Logos/Sitzplan sind völlig ok. Logo und Sitzplan sind Bestandteil des Tickets, vergleichbar mit dem Kauf eines Orginal Adidas Trikots, da ist ein Logo auch mit dabei. Nur wenn es ein PLAGIAT wäre könmnte man abmahnen - aber Du verkaufts ja ein ORIGINAL :p

Für die 500 Euro müssen die erst mal einen Amtlichen Mahnbescheid erwirken. Bis dahin sind alle E-Mails oder Schreiben nur heisse Luft.

Nervt zwar, aber willst Du zahlen ? Also schön in die Papiertonne.

Die Frist haben die gesetzt. Deren Problem.

Keep Cool.

Gruß, derwahreklopp

Also auch keine ModUE etc schicken und auf das BGH Urteil verweisen ?
Deren schreiben komplett Ignorieren ?


Beste Grüße
 
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Also auch keine ModUE etc schicken und auf das BGH Urteil verweisen ?
Deren schreiben komplett Ignorieren ?


Beste Grüße

Ja. Das ganze mit der "ModUE" ist nur für Anwälte geschaffen worden die in dem ganzen Business die ("angebliche") Gegenseite vertreten.

"Schau mal, habe schon mal die bessere UE heraus gehandelt."

Das mit der ModUE kannst Du jederzeit selber machen, bekommt man im Internet in allen Varianten.

Immer vor Augen halten: Eine Unterlassungserklärung an sich hält sehr lange, theoretisch Dein ganzes Leben. Ohne Witz. Und gibt der anderen Seite einen Persilschein.

Auch den Hinweis auf das Urteil BGH würde ich unterlassen. Die wollen doch nur dass Du reagierst. Nicht reagieren ist das schlimmste für den Anwalt. Das BGH Urteil gilt ja auch noch in x Jahren und den Inhalt kennen die auch.

Zappeln lassen.

Gruss, derwahreklopp
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja. Das ganze mit der "ModUE" ist nur für Anwälte geschaffen worden die in dem ganzen Business die ("angebliche") Gegenseite vertreten.

"Schau mal, habe schon mal die bessere UE heraus gehandelt."

Das mit der ModUE kannst Du jederzeit selber machen, bekommt man im Internet in allen Varianten.

Immer vor Augen halten: Eine Unterlassungserklärung an sich hält sehr lange, theoretisch Dein ganzes Leben. Ohne Witz. Und gibt der anderen Seite einen Persilschein.

Auch den Hinweis auf das Urteil BGH würde ich unterlassen. Die wollen doch nur dass Du reagierst. Nicht reagieren ist das schlimmste für den Anwalt. Das BGH Urteil gilt ja auch noch in x Jahren und den Inhalt kennen die auch.

Zappeln lassen.

Gruss, derwahreklopp


Alles klar, dann wandert der Brief jetzt in die Tonne.
Wurde ja nichtmal per Einschreiben versendet.

Vielen Dank für die Hilfe :)


Beste Grüße
 
Alles klar, dann wandert der Brief jetzt in die Tonne.
Wurde ja nichtmal per Einschreiben versendet.

Vielen Dank für die Hilfe :)


Beste Grüße

Also, ich würde den Schriftverkehr mal irgendwo aufbewahren und einfach sammeln. Klassisch ist :
- 1. Schreiben
- 2. Schreiben, Mahnung zu reagieren
- 3. Schreiben, Wenn jetzt nicht reagiert wird wird rechtlich was unternommen
- 4. schreiben - LETZTE GELEGENHEIT !!!
- irgendwann dann Mahnbescheid (Muss vom Gericht kommen - -> Punkt 2 ankreuzen und zurück senden)
- ob mit oder ohne Mahnbescheid Vorbereitung Klage
- Einreichung Klage (angeblich)
- Letzte Aufforderung

Erst wenn das Gericht tatsächlich die Klage zulässt und einen informiert mit Termin - dann würde ich evtl. überlegen mit denen mal zu reden. Aber eigentlich sollte der Richter sich das Ganze schon mal anschauen.

So ein Verfahren kann sich über Jahre hinziehen.

Verjährungsfrist : 3 volle Kalenderjahre. Am 1.1.2023 kannste eine Flasche Schampus aufmachen.

Einschreiben hat heutzutage auch nicht mehr die Bedeutung. Leider gilt hier der einfache Einwurf als zugestellt. Da würde der Richter nicht auf Einschreiben bestehen. Ist so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

mich hat es auch erwischt:
Ich habe die Karten aber einem Kollegen privat verkauft, da ich nicht konnte. Dieser hat sie dann aufgrund von Krankheit bei ebay eingestellt, dies war mir nicht bekannt.

Vorwurf: ATGB nicht eingestellt und öffentlich bei ebay.

Wie kann ich mich verhalten? Dankeschön
 
Hallo,

mich hat es auch erwischt:
Ich habe die Karten aber einem Kollegen privat verkauft, da ich nicht konnte. Dieser hat sie dann aufgrund von Krankheit bei ebay eingestellt, dies war mir nicht bekannt.

Vorwurf: ATGB nicht eingestellt und öffentlich bei ebay.

Wie kann ich mich verhalten? Dankeschön

Hallo!

Mein Rat ist wie immer : Mache nix.

Im Prinzip ist der private Verkauf NICHT illegal, noch besser wenn Du nachweisen kannst dass Du die Karten verschenkt hast. Allerdings ist jede Diskussion mit den Abmahn Anwälten sinnlos. Die wollen nur Geld und sobald man sich meldet ist das schon ein Erfolg, die habe einen an der Angel.

Vor Gericht wird Dir jeder Richter Recht geben (siehe BGH Urteil). Bis dahin können die viel schreiben. Den Aufwand für den zum Richter scheuen die Abmahner allerdings gewaltig:
a) das kostet die erst mal Geld und Zeit (dauert Monate/Jahre)
b) der Ausgang ist WENN MAN DIE GEGENSEITE NICHT KENNT für die ungewiss

Insbesondere Punkt b) ist Dein Vorteil. Die kennen Deine Details (was hast Du wann wie gemacht, was ist Dei Preis gewesen usw) nicht - damit ist das Risiko deutlich höher.

Bis dahin aber gehen 99% der Abmahnfälle in den Abfallkorb. Noch zahlen ja viele brav ihren Betrag, da reicht die Quote und Du bist irgendwann raus.

Gruß, derwahreklopp
 
Hallo,

mal eine kleine bisherige Forum-Zusammenfassung und Ergebnisse meiner Recherche aufgrund meines aktuellen Falls, die ich zur Diskussion stellen möchte. Ebenfalls habe ich zusätzlich Fragen, die sicherlich noch einige andere interessieren könnten:

Zuerst mal klasse, dass es dieses Forum gibt und auch oft geantwortet wird und es Updates zu den Fällen gibt!! Tja, wie bin ich auf das Forum gestoßen… mich hat es auch erwischt (Becker Haumann...) und stehe vor dem Problem, wie jeder andere auch:
  • Seit 2 Jahren insgesamt 8-mal Tickets bei ebäh verkauft
  • Logo als zusätzliches Bild zu den Karten verwendet (!Also das Logo war nicht nur auf den Tickets, wie bei vielen anderen, sondern separat als Bild eingestellt)
  • Aktuellste Transaktion wird angemahnt, die anderen aufgeführt, aber nicht zum Gegenstand gemacht
Abgemahnt wird (im quasi „Standardbrief“):
  • Der Angebots-/ Verkaufspreis lag 15% über dem Originalpreis
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
  • Die Tickets sind öffentlich bei ebäh angeboten, veräußert oder weitergegeben worden
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Aber In der UE von BH wird nichts von einer Markenrechtsverletzung erwähnt!
Oft wird das gleiche oder ähnliche gefragt und oft ähnlich geantwortet. Leider ist man nie sicher, was nun die vollumfängliche Antwort ist und als nicht Jurist ist es schwer, sich die passenden „Absätze“ und „Infos“ zusammen zu basteln. Manche haben ja eine modUE gesendet, manche nicht und bei jedem ist der Fall etwas anders.


Zusammenfassend gibt es meiner Meinung nach zwei Auffassungen zum Vorgehen (egal ob Tickets verkauft wurden oder nicht und egal, ob ein Logo oder Stadionplan verwendet wurde):

a) Modifizierte UE zurücksenden wegen der Markenrechtsverletzung (Logo oder Stadionplan separat als Bild verwendet). Diese kann man unter https://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ finden (danke Krennz!).

b) Keine modUE zurücksenden und gar nicht reagieren (dies vertritt derwahreklopp -> danke dir für die vielen Beiträge!).
[--> Ich tendiere zu b), meine Gründe werden innerhalb der Fragen erläutert bzw. darauf hingewiesen mit Quellenangaben]



Ich habe dazu ein paar ungeklärte Fragen (und Teilanworten), die für alle weitere nützliche Infos bringen könnten:

1. Was ist der Vorteil bzw. Nachteil davon, mit Schreiben und einer modUE oder ohne modUE zu antworten bzw. davon, „nicht reagieren“ --> falls man alle Vorwürfe "widerlegen" kann, wieso dann nicht zurück schreiben und Paragraphen nennen? Bin verunsichert, da jeder Anwalt wehement dazu rät.
Einer schreibt: "Ist die Abmahnung grundsätzlich berechtigt, aber die geltend gemachten Abmahnkosten erscheinen überhöht, sollte die Unterlassungserklärung fristgemäß abgegeben werden, die Zahlung der Abmahnkosten aber verweigert werden. Damit besteht zwar das Risiko, dass der Abmahner die Anwaltskosten einklagt, in diesem Fall ist das Kostenrisiko deutlich geringer als in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, da der Streitwert nur in Höhe der Abmahnkosten besteht (z.B. 1.600 EUR), also wesentlich geringer ist, als der ursprüngliche Streitwert (50.000 EUR). Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/
(-> Eine Antwort gibt derwahreklopp bereits unter https://www.rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/ )

2. Es wird öfter davo gesprochen, dass solche Ansprüche bzgl. Markenrechtsverletzung (Logo, Stadionplan..) i. d. R. unbegründet sind, da diese Verletzung nur vorliegt, wenn sie „im geschäftlichen Verkehr“ stattfindet und dies beim Privatverkauf nicht der Fall sei. Probleme könnten aber aus dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) resultieren oder einer Namensrechtsverletzung nach§ 12 BGB.
Quellen: "Eine Markenverletzung kann z.B. ausgeschlossen sein, wenn überhaupt kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt (§ 14 Abs. 2 MarkenG), eine zulässige Benutzung der Marke als beschreibende Angabe vorliegt..." Quelle: https://www.wir-lieben-marken.de/abmahnung-marke-markenrechtsverletzung-erste-hilfe/.
Ausfürhlicher: https://www.recht-freundlich.de/abm...markenrechtsverletzung#Markenrechtsverletzung.
Hat damit jemand Erfragung -sieht dies jemand anders?​

3. Könnte ich /man grundsätzlich aufgrund der bisherigen 8 Ticketverkäufe als gewerblicher Anbieter eingestuft werden - und damit geschäftlicher Verkehr? Oft liest man ja: „Wer regelmäßig und gewinnbringend Tickets verkauft, läuft Gefahr, im Streitfall als gewerblicher Anbieter zu gelten“

4. Was würde es denn insgesamt erwartungsgemäß oder maximal Kosten, wenn ich nicht reagieren bis ein offizieller Mahnbescheid vom Gericht kommt (z.B. was kostet der Mahnbescheid, was die Anwaltsschreiben, was die Verzugszinsen oder alles, was sonst noch so anfallen könnte)?

5. Könnte überhaupt bzw. wenn ja zu welchem Stadium könnte eine Unterlassungsklage angestrebt oder eine einstweilige Verfügung erwirkt werden?

6. Eine weitere Besonderheit, die oft auftritt ist, dass die Tickets über einen fremden ebäh Account verkauft wurden (so auch bei mir). Gleiche Vorgehensweise wie zuvor in a) und b) zusammengefasst? Die Sache mit den ATGB ist daher ist ja sowieso vom Tisch, wenn ich das richtig sehe (der Verkäufer hat die Tickets ja nicht über den BVB erworben)? [Übrigens hatten sich Becker, Haumann, Mankel… gar nicht erst die Mühe gemacht, den korrekten Nachnamen zum ebäh-Konto des Verkäufers zu recherchieren, dieser ist auf ebäh nur teilweise korrekt angegeben]

7. Könnten die anderen 7 Ticketverkäufe durch mein Nichtreagieren auch zum Gegenstand einer Abmahnung werden? (wäre ja egal, wenn ich privater Verkäufer bleiben würden oder?)



Vielen Dank für Eure Beiträge und Hilfe. Frist endet am 19.02.2018
 
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Hey Leute,

auch mich hat es erwischt, obwohl ich nur mal für eine Stunde eine Anzeige geschaltet hatte. Das ganze ist entstanden, da ich mit einem Freund Tickets für das Spiel BVB gegen Bremen gesucht habe.
Wir haben dann ein passendes Angebot gefunden - allerdings konnten wir maximal 3/4 Karten abnehmen und ich habe deswegen versucht die vierte Karte bereits vorab (Wir haben bis dato keine gekauft!) an jemanden zu vergeben. Nur so konnten wir sichergehen, dass wir auch alle 4 Karten erwerben können.

Da wir dann noch ein Angebot für 2 Karten gefunden haben, hat sich das Thema erledigt und ich habe die Kleinanzeige auch direkt entfernt.

Wir sollte ich nun mit der Abmahnung vorgehen? Die Fragen die Mad über mir stellt, stelle ich mir teilweise auch. Am liebsten würde ich das ganze einfach ignorieren in der Hoffnung dass nichts mehr zu mir ankommt.

Gruß,
Pascal
 
Hallo MAD, ich bin einfach dem vorformulierten Schreiben von Krennz (R.I.P.) gefolgt und habe quasi zu allen Punkten Stellung genommen.Ich bin nicht der Meinung von " der wahre Klopp" , garnicht zu reagieren. Ich habe mittlerweile das dritte Schreiben in 3 Jahren bekommen, scheint aber doch alles nur heiße Luft zu sein.
Bis heute sind auch nur Erinnerungsschreiben ,letzte Aufforderungen , also alles in allem nur angstmachende Schreiben angekommen. Schickst du die modUE mit deinen Daten ab,bekommst zu eine "abwehrende Mitteilung" , dass die UE nicht anerkannt wird.
Somit hast du deine Stellungnahme abgegeben und kannst allen weiteren Schriftverkehr abheften und musst nicht mehr reagieren. Ich gebe " Kloppo" Recht, erst im Falle einer Klageschrift reagieren zu müssen.:D
in diesem Sinne: Ball hoi...
 
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