Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Wenn man noch NICHTgeantwortet hat, sollte man folgende Überlegungen anstellen:

- Kann Verkäufer der Karten für die Kanzlei ermittelt werden (bei Viagogo und Ebay Kleinanzeigen eher nicht)
- Dann, ist denn der Adressat für die Forderung der richtige, denn die Forderung muss an den richtigen Adressaten gerichtet werden, sonst
wird es gar nicht mehr nötig sein um die Gültigkeit des BGH Urteil und ähnliches zu kommunizieren
 
Ich habe denen aber wie bereits erwähnt einen Widerspruch geschrieben mit Nennung des BGH Urteils und Verkauf aus privater Notlage eben. Was mache ich dann? Hat jemand von euch da mal.angerufen?
 
Abwarten, die werden auf die Ungültigkeit des BGH Urteils ansetzen, da Du ja einen Verkauf eingeräumt hast.
NIE etwas einräumen!!!
NIE abrufen!
Warten ob die erstmals eine Klage versuchen, dann kannst Du immernoch reagieren.
 
Ja gut so stand es eben immer in dem Thread hier schon etliche Male.
Ich habe einen Verkauf auch nie eingeräumt weil es auch nie zu einem gekommen ist. Nur eingeräumt, dass ich die Tickets angeboten habe.
Ich habe wie gesagt einen Widerspruch geschrieben und damit hat sich die Sache eigentlich erledigt.
Da BGH Urteil ist doch rechtskräftig und deckt solche Fälle ab oder sehe ich das falsch?
 
Sehr geehrte Community, ich bin neu hier, weil es mich nun ebenfalls mit einer Abmahnung von BH erwischt hat.
Das Forum hat mir wirklich schon sehr weitergeholfen, dafür bedanke ich mich aufrichtig. Ihr schafft es den Leuten ein wenig die Panik nach so einer Abmahnung zu nehmen.

Aber der rechtliche Ansatz erschließt sich mir nicht zu 100 Prozent, daher würde ich gern meinen Sachverhalt schildern, um eine weiterhelfende Antwort zu erhalten.
Ich habe im Forum schon sehr viele Seite und Sachverhalte gelesen und auch entsprechenden Lösungsansätze verstanden. Aber so einen ähnlich gelagerten Sachverhalt wie meinen habe ich noch nicht lesen können.

Zu meinem Sachverhalt:
Ich hatte zwei Karten für das Spiel Borussia Dortmund vs. FC Augsburg und konnte das Spiel leider nicht besuchen, da meine Tochter erkrankt war. Die zwei Karten habe ich dann einzeln über ibääh verkauft, was im nachhinein nicht wirklich schlau war. (habe extra auch noch ein Ebay-Account eröffnet :(...naja, aus Fehlern sollte man lernen!

Jetzt wurde mir mit dem üblichen Schreiben von der Kanzlei vorgeworfen, dass ich ein Ticket über die Internetplattform viangogo weitergegeben hätte und mir werden folgende Rechtsverletzungen zur Last gelegt:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Tickets wurden öffentlich bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. ibääh Kleinanzeigen, stubhhub, viangogo, seatwahve, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben und veräußert.
• Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis.
Die Forderung beträgt 250 Euro und die Unterzeichnung sowie Rücksendung der beigefügten Unterlassungserklärung.

Fazit: So wie es ausschaut hat der Ebay-Käufer das Ticket bei viangogo weiterverkauft.

Nachdem ich hier ca. 40 Seiten akribisch durchgearbeitet habe, würde ich BH eigentlich wie folgt antworten:
1. KEINE mod. Unterlassungserklärung zusenden, da nicht nötig
2. Das Ticket aus einer privaten Notsituation heraus angeboten habe und auf das BGH Urteil verweise....

Wäre das aus Eurer Sicht so ok und reicht das aus? Der Vorwurf an sich stimmt ja nicht, da ich das Ticket über ibääh und nicht viangogo verkauft habe, was die Sache natürlich nicht besser macht. Oder spielt das keine Rolle, da mein Ticket letztendlich über dritte bei viangogo gelandet ist.

Über eine kurze Einschätzung von Euch würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal im Voraus :)
 
Hallo nochmal,
wäre nett, wenn mich jemand kurz unterstützen könnte. Bald endet die Frist von BH und mir ist noch nicht ganz klar, was ich am besten antworte.

Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mir heute mal eine tel. Einschätzung vom Anwalt eingeholt. Er war der Meinung: Entweder rechtssicher mit mod. Unterlassungerklärung oder Augen zu und durch und abwarten, aber dann auf keinen Fall auf das Schreiben antworten.
 
Hallo ich habe heute auch post bekommen und natürlich bin ich gleich aufgebracht gewesen.
Ich wollte am 18. März 2 Tickets verkaufen für das BL Spiel zwischen RB Leipzig - Bayern München.
Ich habe als Bild bei Ebay Kleinanzeigen die Logos der Verein im RB Stadion hochgeladen. Da wir dann uns aber doch entschieden haben zufahren, habe ich die Anzeige wieder gelöscht.

Jetzt habe ich post bekommen auf eine Bezahlung von 250€ und folgende Punkte werden mir zulasten gelegt:
 Die ATGB wurden nicht abgebildet.
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos.
 Die Tickets sind öffentlich bei „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten worden

Soll ich jetzt auch eine Modifizierte Unterlassungserklärung schreiben ? Und wenn ja was muss ich da schreiben ? Oder lieber zum Anwalt gehen ? ( Hab leider keine Rechtsschutzversicherung)

Es gibt ja einen offizielen Ticketzweitmarkt von RB , gibts deswegen mehr Probleme ?

Danke schonmal im Vorraus für eure Hilfe
 
Hallo heberik,

bei mir stellt sich die selbe Frage zwecks Ticketbörse!
Bzw habe den selben Fall!
Bin gespannt was die Community antwortet
 
Hallo, ich hatte nach dem ersten chreiben eine modi per Einschreiben mit Rückschein zurückgeschickt. Zweite Aufforderung zur Zahlung 4 Monate später erhalten. Aufforderung ignoriert. Im Juno2017 3. Aufforderung zur Zahlung von 250€ erhalten mit Fristzetzung bis August 2017. Ignoriert. Bis heute nichts mehr gehört. Also nur im "1. Fall" eine Modi per Einschreiben mit Rückschein abschicken. Also locker bleiben und den Ball flach halten.Die Rechtssprechung spricht klar gegen die Anzugträger. Habe auch von niemandem etwas von einer Klage gehört.
Ball Hoy !!!:D
 
bei mir ist jetzt auch ein zweites Schreiben mit neuer Fristsetzung eingetrudelt. Nachdem ich nach dem 1. Schreiben einen Widerspruch geschrieben habe, steht in dem zweiten Schreiben nun dennoch drin, dass ich auf das erste Schreiben nicht reagiert hätte. Habe den Widerspruch per Einschreiben weg. Ich denke, dass das alles Standard-Schreiben sind. Werde das 2. Schreiben ignorieren und euch auf dem Laufenden halten.
 
Hallo Ihr,

erstmal vielen Dank für Eure vielen Beiträge und den Wiederaufbau meiner Nerven, nachdem es auch mich heute mit der Abmahnung erwischt hat. Es geht um das Spiel Bayern München - Borussia Dortmund. Ich hatte hierfür zwei Karten zum Preis 80 Euro (beide Karten) über die Hotline bekommen und war leider selber verhindert durch einen privaten Zwischenfall. Ich habe daraufhin die Karten bei Viagogo für einen deutlich günstigeren Preis (120 Euro für beide - habe im Endeffekt nicht wirklich was daran verdient) als die anderen Angebote eingestellt und dadurch die Karten extrem schnell verkauft. Nun kam heute die Abmahnung von BHMG mit der Bitte um die Unterzeichnung der Erklärung und eben die Zahlung der 250 Euro, wie in allen anderen Fällen auch. Vorwurf: 1. keine Abbildung der ATGB, 2. Verkaufspreis lag 15% über dem Einkaufspreis 3. Die Tickets wurden öffentlich bei viagogo angeboten.
Die Abmahnung ist an eine Adresse adressiert an welche ich die Tickets senden lassen habe, dort aber nie gemeldet war (Pendler-Student, der zuhause gemeldet ist). Ich habe nun knappe 3h Beiträge hier im Forum gelesen und mich dadurch etwas beruhigen können, allerdings keinen konkreten Fall zu viagogo direkt gefunden, sondern eher zu Fällen bei anderen Portalen, wo meist kein Kauf zustande kam. Ich habe nun folgendes Schreiben aufgrund der Beiträge hier im Forum formuliert:


Akten.Nr: XY

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.

Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich aufgrund einer privaten Notsituation verhindert gewesen bin. Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten/Verkauf von Tickets in meinem Fall (da ich ursprünglich beruflich verhindert war) nicht untersagt bzw. unterlassungspflichtig.

Des weiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.

Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen.


Mit freundlichen Grüßen


Meine Fragen wären nun, ob dieses Schreiben ausreicht oder ob ich noch in einer gewissen Form auf die ATGB hinweisen muss?
Könnte ich notfalls auch angeben, dass ich die Karten privat weitergegeben habe und sie jemand anderes online gestellt hat oder wird das nicht nötig sein? Die Daten werden Sie ja von viagogo nicht erhalten. Meine andere Frage wäre welche Adresse ihr an meiner Stelle als Absenderadresse angeben würdet oder evtl. komplett darauf verzichten? Meine Frist endet am 07.05.2018. Muss ich sonst noch etwas beachten oder kann ich danach alle weiteren Schreiben ignorieren?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir einer der Erfahrenen hier weiterhelfen könnte und ich bin euch für eure Hilfe ewig dankbar!


Liebe Grüße
 
Hallo,

nachdem ich mir jetzt mal alles durchgelesen habe zu meinem Fall

Scheinbar ist die Kanzlei auch für den FCA aktiv, der sich ja gerne als fanfreundlichen Familienverein gibt, gerne 95€ Mitgliedsgebühr verlangt, aber wohl auch nicht vor schäbigen Abmahnanwälten zurückschreckt

Vorgeworfen wird

-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 15% verkauft worden
-Die Tickets sind öffentlich bei viagogo angeboten worden

Was ich aber bisher nicht gefunden habe, ist dass die Beweissicherung meine Mehrerlöse ermittelt haben will, diese entsprechen allerdings ihrer Fantasie als man selbst bei viagogo hätte bekommen können ...

Auch nur ein weiterer Bluff, da Sie ja die Verkaufssumme von Viagogo ohnehin nicht kennen?

War privat verhindert, meine einzige Sorge, hatte mehrere Tickets für Familie, muss man sich da sorgen machen oder gilt hier das gleiche wie wenn man ein Ticket verkauft hat?
 
Auch mich hat es nun erwischt,

bin auch neu in diesem Forum daher bitte nicht rügen wenn ich irgenwie einen Fehler mache.

Es geht um das Spiel Ingolstadt gegen Nürnberg am 21.04.2018

mir werden auch die genannten Vorwürfe unterstellt

1. Weiterverkauf auf ibäh-Kleinanzeigen
2. keine Verweis auf die ATGB
3. Verwendung des Logos (was aber seltsamerweise nicht in der vorgefertigten UE von BH aufgeführt ist)
4. 250,00 € Vertragsstrafe

kurz dazu:

wir wollten eigentlich zu acht das Spiel ansehen. Leider mussten 3 Personen (Familie) absagen, darum habe ich die Karten letztendlich verkauft
zum Selbskostenpreis (zzgl. Porto Briefumschlag und Fahrkosten) sprich der Preis lag 2,00 Euro über dem Preis den ich bezahlt hatte.

nun ich habe leider wirklich selbst ein Bild gebastelt mit dem Logo (Karten hatte ich nicht fotografiert)
auf die ATGB´s habe ich leider auch nicht verwiesen.

Was soll ich nun tun.

Ich habe mal folgendes Schreiben aufgesetzt:


Becker Haumann Mankel Gursky PartG
Herr Ulf Haumann
Kaiserstraße 21-23
44135 Dortmund
- per Einschreiben -



Akten Nr. XXXXXXXXX



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.


Dadurch dass meine Bekannten, denen ich die Karten schenken wollte, leider zeitlich verhindert waren und sich in meinem weiteren Bekanntenkreis kein Ersatz fand, sah ich mich gezwungen die Tickets zu meinem Selbstkostenpreis (zzgl. Porto, Briefumschlag und Fahrkosten) privat weiterzuverkaufen. Dies kommt den in den ATGB´s der privaten Notlage gleich.
Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets ist in meinem Fall nicht untersagt.

Daher gebe ich nur eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich der Verwendung des Vereinslogos ab.

Des Weiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezüglich der in Ihrem Schreiben bezifferten Punkte 1., 2., 3 abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.

Ich fordere Sie auf, von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte über meinen Rechtsanwalt eine ATGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, da Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Ebay-Kleinanzeigen an meine Daten gekommen sind.


Mit freundlichen Grüßen


Und die abgeänderte UE

Becker Haumann Mankel Gursky PartG
Herr Ulf Haumann
Kaiserstraße 21-23
44135 Dortmund

- per Einschreiben -


Vorab per eMail


Akten Nr. XXXXXXXXXX


Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung


Hiermit verpflichte ich,

xxxxxxxxxx

mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und

Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,

gegenüber der Firma


FC Ingolstadt 04 Fußball GmbH,


nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt, dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, das/den/die urheberrechtlich geschützten Markennamen und Logos der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.


Mit freundlichen Grüßen



________________________

(rechtsverbindliche Unterschrift)

soll ich das so abschicken oder ist das Anschreiben eher nicht gut
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag,
bei mir ist der Fall nochmal etwas anders:
Das wird mir vorgworfen:

Gegenstand dieser Abmahnung ist der Vorwurf, dass zwei Tickets für das Spiel vom 1. FC
Köln gegen den 1. FSV Mainz 05 in der Saison 2017/2018 im Rahmen des nachbenannten
Angebots unter Verwendung der Anzeigennummer 844873928 auf der Internetplattform
eBay Kleinanzeigen eingestellt und dadurch nachfolgend aufgeführte Rechte und ATGBBestimmungen
unserer Mandantin verletzt wurden:
 Die ATGB wurden nicht abgebildet.
 Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos.
 Die Tickets sind öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden.

Allerdings


2. Verzicht auf Kostenerstattungsanspruch
Aufgrund der beschriebenen Rechtsverletzung sind sie unserer Mandantin gemäß §§ 683,
677, 670 BGB zur Tragung der im Rahmen der Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und
Aufwendungen verpflichtet. Danach sind Sie grundsätzlich auch verpflichtet, die Kosten
dieser Abmahnung zu tragen, die sich im Falle einer vergleichsweisen Erledigung des
Gegenstands dieser Abmahnung in diesem frühen Stadium bei Zugrundelegung eines
niedrigen Streitwerts in Höhe von insgesamt nur 2.500,00 EUR auf einen Betrag in Höhe von
261,30 EUR (netto) zzgl. einer Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG in Höhe 20,00 EUR
belaufen würden.

Unter Berücksichtigung der Umstände des hier vorliegenden Falles erklärt sich unsere
Mandantin jedoch bereit, auf die Geltendmachung dieses Zahlungsanspruches Ihnen
gegenüber zu verzichten, sofern die unter obiger Ziffer beschriebene Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung form- und fristgerecht bei uns eingeht. Insbesondere haben wir in
Ihrem Fall berücksichtigt, dass beim von Ihnen eingestellten Angebot die Tickets zu einem
niedrigeren Preis als dem Originalpreis angeboten wurden. Vor diesem Hintergrund ist
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unsere Mandantin daher bereit, nach Abgabe der benannten Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung diesen Vorgang auf eigene Kosten zu beenden.

Wir weisen dennoch darauf hin, dass unserer Mandantin im Rahmen der Aufklärung und
Sachbearbeitung des Vorgangs Kosten entstanden sind, u.a. Ermittlungs- und
Recherchekosten, Personal- und administrative Kosten. Diese und solche Kosten, die im
Rahmen einer weiteren, ggf. noch notwendigen Sachbearbeitung anfallen, würden konkret
beziffert und im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden, wenn die
Angelegenheit nicht bereits in diesem frühen Stadium durch Abgabe der geforderten
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beendet wird. Die Geltendmachung dieser
Schadensersatzansprüche behält sich unsere Mandantin ausdrücklich vor.



Ich habe nochmal per Email nachgefragt und die Antwort erhalten :

in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre E-Mail vom 25.05.2018.
Die Frist gilt weiterhin bis zum 07.06.2018.
Mit Eingang der unterschriebenen Unterlassungserklärung auf dem Postweg ist die Angelegenheit für Sie erledigt.



Kann ich mich da wirklich drauf verlassen?? Soll ich unterschreiben und gut ist?
 
Hallo,

letztes Jahr Spt-Nov. drei Schreiben von BH wegen folgendem Werder Bremen betreffend:
- Angebot bei eBay-Kleinanzeigen
- Angebotspreis höher als 15% des OP
- ATGB nicht abgebildet

Ausgesessen, und natürlich kam nix mehr.
Allerdings Sperre meines Accounts für Ticketbestellungen, so dass auch aktuell meine Dauerkarte nicht verlängert wird.

Habe mich jetzt diesbzgl an Werder gewandt, die mich bitten die Angelegenheit mit BH zu klären.
Jemand Erfahrungen wie sowas ausgeht???

Werder will anschließend entscheiden ob die Sperre aufgehoben wird...Erfahrungen dazu eurerseits?

BH wird ja altes wieder aufleben lassen wollen...

Vielen lieben Dank vorab an euch für eine Antwort
 
Also ich habe am 26.06.2018 meinen dritten Brief von BH erhalten. Die ursprüngliche Abmahnung stammt vom 16.12.2017. Auf das dritte schreiben werde ich aber auch nicht reagieren wenn die was haben wollen dann müssen die schon klagen .....War bei euch auch so ein langer Zeitabstand dazwischen?
 
Hallo, habe heute auch eine Abmahnung bekommen.
1. ATBG wurden nicht abgebildet
2. Der Angebotspreis lag 15% über dem Originalticketpreis
3. Die Dauerkarte wurde öffentlich bei Auktionen....

Darüber hinaus hat unsere Mandantin im Rahmen der Bearbeitung dieser Angelegenheit mit zig Artikelnummer...

Ein Spiel gegen Bayern München in der Saison 2015/2016 ist Gegenstand dieser Abmahnung...

Frage. Ist sowas rechtens? Ist ja schon ziemlich lange her? Gibt es da irgendwelche Fristen? Seit es den Zweitmarkt gibt gebe ich meine Karte immer dort weiter, aber zu diesem Zeitpunkt gab es halt noch keinen Zweitmarkt.

Vielen Dank für eure Hilfe.
 
Hallo liebe Rechtis,

Auch mich hat es Von BH erwischt - allerdings in einer Form die ich bislang noch nicht gelesen habe.

Und zwar habe ich die Information bekommen, dass ich sowohl für ein Spiel aus 2017 sowie ein spiel in 2018 Karten verkauft haben soll.

Meine Frage: Kann sich die maximale Vertragsstrafe von 2500 EUR entsprechend Erhöhen , weil es 2 unterschiedliche Angebote waren? Sprich in diesem Fall maximal 5000 EUR ? Oder erhöht es einfach die Gefahr dass mir 2500 EUR Vertragsstrafe belastet werden?

Oder sind die 2500 EUR begrenzt pro (erster) Abmahnung?

Habe ziemlich Angst.
Danke für eure Hilfe..
Heiko
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf man fragen um welchen Verein es geht?
Bisher war eigentlich immer von einer "Strafe" von 250 Eur die Rede.
Wie kommst du auf 2500 bzw. 5000?
 
Ui, Sc Freiburg sind die schärfsten der ganzen Liga...
Aber es muss doch in dem Schreiben eine derzeit geforderte Summe stehen, oder was drohen die dir momentan für ne Strafe an?
 
Es gibt noch kein schreiben, nur eine telefonische Info dass mein Account sperrt wurde aus den genannten Gründen. Habt ihr es schon mal gelesen dass die ausgesprochene Vertragsstrafe höher als 2500 EUR ausgefallen ist? (Durch summierung Verschiedener Verstöße)
 
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