Abmahnung Bayern München durch Lentze + Stopper (Diskussions Thread)

Mich würde auch nochmal interessieren, ob ich bei den beiden Vorwürfen (- Die ATGB wurden nicht einbezogen
- Das Ticket ist öffentlich auf dem nichtautorisierten Zweitmarkt angeboten worden)
eine modUE abgeben muss? Eigentlich nicht und die beigelegte muss ich auch nicht unterschreiben oder?

Außerdem finde ich es in dem Schreiben auch kurios, dass mir nicht mitgeteilt wurde, wo die Karten verkauft wurden sind und die Abmahnung an eine E-Mail ging, die zwar bei Bayern hinterlegt ist, allerdings nicht auf eBay Kleinanzeigen. Wie sind die also dann genau an diese E-Mail gekommen? Könnte ja nur möglich sein, dass vor dem Stadion ein paar Leute nach den Karten abgefragt wurden oder?

Wie sieht es eigentlich bei den anderen hier aus, die eine Abmahnung erhalten haben und darauf mit dem BGH Urteil usw. reagiert haben? Ich weiß eben nicht, ob ich erst auf ein Einschreiben abwarten soll oder bereits jetzt nach dem Brief reagiere...
 
Mich würde auch nochmal interessieren, ob ich bei den beiden Vorwürfen (- Die ATGB wurden nicht einbezogen
- Das Ticket ist öffentlich auf dem nichtautorisierten Zweitmarkt angeboten worden)
eine modUE abgeben muss? Eigentlich nicht und die beigelegte muss ich auch nicht unterschreiben oder?

Außerdem finde ich es in dem Schreiben auch kurios, dass mir nicht mitgeteilt wurde, wo die Karten verkauft wurden sind und die Abmahnung an eine E-Mail ging, die zwar bei Bayern hinterlegt ist, allerdings nicht auf eBay Kleinanzeigen. Wie sind die also dann genau an diese E-Mail gekommen? Könnte ja nur möglich sein, dass vor dem Stadion ein paar Leute nach den Karten abgefragt wurden oder?

Wie sieht es eigentlich bei den anderen hier aus, die eine Abmahnung erhalten haben und darauf mit dem BGH Urteil usw. reagiert haben? Ich weiß eben nicht, ob ich erst auf ein Einschreiben abwarten soll oder bereits jetzt nach dem Brief reagiere...


Bitte lese dich in die Thematik ein => Hier im Forum, googeln und notfalls in das Buch von dem Autor "Wim Bledon" reinschauen. Dort werden die rechtlichen Aspekte sehr gut aufgearbeitet.

Grundsatz: modUE mur wenn Bilder (Stadionplan etc.) verwendet wurden ausarbeiten und unterschrieben zurückschicken. Auf keinen Fall die original UE unterschreiben! In deinem Fall ist gar keine UE notwendig.

Dann bitte immer fristgerecht antworten, ganz wichtig. Sollte es rechtlich weitergehen, darfst du die Fristen nicht verschlafen haben. Textkonserven für dein Antwortschreiben sind auch hier im Forum. Wenn du dir ganz unsicher bist, schalte einen fachkundigen Anwalt ein, der sich der Sache annimmt.

Wenn du noch Fragen hast, melde dich gern!
 
Hallo,

bei mir trudelt demnächst auch ein Brief ein wegen viagogo. Hier wird zwar gute Hilfestellung gegeben, allerdings gibt es kaum Rückmeldungen wie die Sache ausgegangen ist?
 
Bei den Personen, die die Karten privat weitergegeben haben und der Käufer dann anschließend weiterverkauft hat:

Ist da jemals noch etwas gekommen seitens der Abmahn Kanzlei nach Schilderung?
 
So, bekam heute Post von der Kanzlei. Was ich nicht verstehe, woher haben die meine Adresse? Habe keine Karte bei Ebay Kleinanzeigen oder Ebay verkauft. Hatte mal eine Karte bei Viagogo verkauft, allerdings hat Viagogo die von der Kanzlei verwendete Adresse nicht.

Das Schreiben ist sehr allgemein gehalten, das FCB Logo ist sehr dilettantisch eingefügt, und der Begriff der " Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung" ist auch etwas antik.

Da ich Karten bei V...... verkauft habe, allerdings das Spiel erst morgen stattfindet, muss Viagogo die Daten weitergegeben haben, eine Befragung wäre erst morgen möglich, Abmahnung kam aber heute.

Was mir nicht ganz klar, welchen text soll ich in meinem Fall zur Erwiderung der Mailforderung verwenden?

Danke!

Moni

Der Text der Abmahnung lautet so:


verpflichtet sich hiermit gegenüber der

FC Bayern München AG, Säbener Straße 51-57 in 81547 München, vertreten durch den Vorstand

- nachfolgend „Gläubigerin“ -

1. es zu unterlassen, Eintritts- bzw. Jahreskarten, nachfolgend als Tickets bezeichnet, für Spiele

des FC Bayern München öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet) oder bei

sonstigen nicht von der Gläubigerin autorisierten Online-Verkaufsplattformen zum Kauf

anzubieten und/oder Tickets zu einem höheren als dem jeweiligen Originalpreis

weiterzugeben und/oder an gewerblich Wiederverkäufer zu veräußern oder anderweitig

weiterzugeben;

2. bei jeder Weiterveräußerung und/oder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Gläubigerin

(abrufbar unter www.fcbayern.de) im Rahmen der Weiterveräußerung und/oder Weitergabe

gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets zu vereinbaren und

einzubeziehen;

3. für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen

in Ziffer 1 an die Gläubigerin eine von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzende

Vertragsstrafe zu zahlen, wobei der Schuldner durch das zuständige Gericht gemäß § 315

Abs. 3 BGB die von der Gläubigerin festgesetzte Vertragsstrafe auf ihre Angemessenheit

überprüfen lassen kann;

4. einen Betrag i.H.v. EUR 250,00 zur Abgeltung der Ersatzansprüche der Gläubigerin auf das

Konto der Lentze Stopper Rechtsanwälte PartGmbB, IBAN: DE78700202700015764438,

BIC: HYVEDEMMXXX, mit dem Verwendungszweck „XXX.FC Bayern München“

zu zahlen.
 
ACHTUNG!!!

VIAGOGO scheint Daten weiter zu geben, oder die Kanzlei hat einen Weg gefunden, an Daten von Viagogo zu kommen. Obwohl meine Karten erst morgen für das Spiel verkauft wurden, hat die Kanzlei die Daten des Verkaufes schon.
Da der Erlös sehr gering war, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kanzlei die Karten selbst erworben hat, denn unter dem Strich bliebe nichts.
Also Vorsicht!

Eure Moni
 
Nachdem ich die Angelegenheit hab prüfen lassen, scheint folgendes festzustehen:

- die Kanzlei bekommt sämtliche Personendaten von Viagogo, oder kauft dort Karten auf (macht wirtschaftlich m.E. keinen Sinn) und bekommt
die Daten dann vom FCB, was wiederum belegen würde, dass der FCB tatsächlich mit dieser fragwürdigen Methode in Verbindung zu bringen ist
- der Verfasser hat sein Vorgehen angepasst (wenn ich die anfänglichen Inhalte hier so lese), denn das BGH Urteil wird benannt, aber eine
eigene Sichtweise kommuniziert, welche dem nachfolgend angefügten Zitat nicht gerecht wird.

Meine Frage:

Ist bekannt, ob die mal versucht haben gutes Geld in die Hand zu nehmen, um sich vor Gericht bescheiden zu lassen, oder warten die auf den willigen Zahler, der sich durch die Schreiben einschüchtern lässt?

Diesen Sachverhalt wollen die durch die eigene Sichtweise aushebeln:

"
Der private Weiterverkauf vonTickets wird durch die ATGB nicht verboten,sondern lediglich unter Bedingungen gestellt,um den legitimen Interessen unserer Mandantin als Veranstalterin gerecht zu werden. Dies wurde mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008 (Az.: I ZR 74/06,

„bundesligakarten.de“) höchstrichterlich als zulässig erachtet.Zudem dürfen dieTickets im Falle der

privaten Weitergabe nicht mit der Absicht,diese zueinem höheren Kaufpreis als dem Original- Ticketpreis,angeboten oder veräußertwerden.Ein Verstoß gegen die ATGB kann also auch dann vorliegen,wenn es zu einer Veräußerung oder Weitergabe letztlich nicht kommt.

Interssant wäre, ob die folgendes geprüft haben:

"
Der BGH bestätigt in seinem Urteil unter Textziffer 40, dass es keine gesetzliche Bindung für Ticketpreise gibt. In Deutschland gibt es gemäß UWG und GWB keine Preisbindung. Damit ist der § 6 ATGB und alle entsprechenden Klauseln in der DFL unwirksam.

Weiterer Verweis:

„Rechtswirksamkeit der Regelung in den ATGB

1. Die Ausgestaltung der WM-Tickets als Papiere nach § 808 hat zur Folge, dass ein Gläubiger vorhanden sein muss, dass also dem Papier eine Forderung zu Grunde liegt. Diese besteht in einem Anspruch auf Durchführung eines Fußballspiels, einem Werk i. S. des § 631 BGB (S. 936). Nach § 399 2. Alt. dürfen die Parteien dessen Abtretbarkeit ausschließen. Das kann grundsätzlich auch durch AGB geschehen (S. 936).

2. Dann unterliegen die Ziff. 2 bis 4 ATGB (4.2/5.2 ATGB FCB) aber auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB. Sie dürfen die Erwerber der WM-Tickets nicht unangemessen benachteiligen. Bei der hierbei vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Interessen.

a) sind zunächst die Gründe des DFB zu würdigen. Es sind dies: Unterbindung des „Schwarzmarkthandels“, ein „fairer und transparenter Verkauf“ der WM-Tickets und Sicherheitsinteressen (S. 934, 936). Jedoch liegt ein „Schwarzmarkthandel“ nur vor, wenn bei diesem gesetzliche Verbote verletzt oder umgangen werden, was beim Weiterverkauf von Fußball-Eintrittskarten durch Private nicht der Fall ist (S. 934/5). Die anderen Gesichtspunkte sind nicht unberechtigt (S. 936).

b) Andererseits kann der Ticketerwerber ein erhebliches Interesse daran haben, den im Erwerb der Eintrittskarte steckenden Vermögenswert durch Veräußerung realisieren zu können, z. B. bei einem unvorhergesehenen Geldbedarf wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit oder weil er das Spiel aus persönlichen Gründen nicht besuchen kann (S. 936/7). Weller S. 937 kommt zu dem Ergebnis, bereits diese Interessen seien überwiegend, woraus die Unwirksamkeit des in den ATGB enthaltenen Übertragungsverbots gemäß § 307 folgt (S. 937) gegeben ist"


Nach der bisherigen Prüfung dürfte es bis zu einem gegenteiligen BGH Urteil nur tatsächlich Sanktionsmöglichkeiten der Kanzlei geben, wenn gewerblicher Verkauf oder der Schleichbezug nachzuweisen ist, oder Markenrechtsverletzungen durch Logos oder Stadionpläne festzustellen sind.

Sinnvoll wäre es, wenn der Austausch hier fortgeführt wird, nicht jeder nur für seine Interessen und so lange bis sein " Fall" gelöst ist, aktiv ist.

Insbesondere Interessant wäre, ob die, nach Beurteilung der Lage, tatsächlich aktiv werden, und sich ein BGH Urteil gemäß sichtweise ihrer Drohungen erkämpfen. Ich persönlich kann es mir nicht vorstellen, denn deren Geschäftsmodell dürfte darauf basieren, mit so wenig eigenem Einsatz möglichst einen hohen Gewinn zu erzielen. Dies kann nur generiert werden, wenn man droht und Druck aufbaut und so schnell außergerichtlich an Finanzmittel kommt.

Eure Moni
 
Bei mir dasselbe Spiel. Die Karten hat offenbar der FCB selber gekauft, fcb Account gesperrt und danach an die Kanzlei weitergegeben.

Interessant wäre es zu wissen ob viagogo tatsächlich Daten rausgibt? Und ob viagogo die Karten für morgen sperrt
 
Nun, wenn der FCB die Karten selber kauft, dann kann wirst Du von Viagogo nicht ausgezahlt. Fraglich ist, ob Du dann einen Anspruch gg. den FCB hast, weil er dann ja Deine Zahlung einbehält und Du keine Gegenleistung f.d. Zahlung erhältst.
Wenn der FCB die Karten gekauft hätte, hätte er die Daten ja selber erheben können, somit wäre Viagogo aus der Nummer Datenweitergabe raus.
Letztlich müssen die nachweisen, dass Du die Tickets mit dem Vorsatz erworben hast, diese weiter zu verkaufen und das Gericht davon überzeugen.
 
Hallo,

hab mich schon eingelesen. Aber wie die meisten ein speziellen Fall. Mir wird für das Heimspiel gegen Werder Bremen folgendes vorgeworfen:

1. Die ATGB wurden nicht abgebildet.
2. Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
3. Die Tickets sind öffentlich bei Ebäh angeboten worden.

Das stimmt soweit alles. Musste die Tickets allerdings verkaufen, da die Bekannte Person aus meiner Verwandtschaft, welche die Karten haben wollte, absagen musste (Spiel war Sonntag Nachmittag, hat kein Urlaub bekommen für den folgenden Tag). Zudem bin ich der Meinung, dass ich die Karten für leicht mehr als 15% Gewinn verkauft habe, wird mir aber weshalb auch immer nicht angeschuldet. Bin halt Student und dachte mir, dass ich mir dann ein paar Euros in die Tasche stecke für den ganzen Aufwand. Das war dumm von mir.

Mein noch größeres Problem ist allerdings, dass ich vorab bereits Karten für das Spiel gegen Köln bei ebaii kleinanzeige eingestellt habe (für Originalpreis), aber nicht verkauft. und für Dortmund im Pokal dasselbe, aber verkauft ( mit Gewinn um die 15%, Grund war dort, dass meine mitreisende Person kein Urlaub bekommen habe und ich alleine die weite Strecke(über 500km) nicht auf mich nehmen wollte)

Die Abmahnung bezieht sich nur auf das Bremen Spiel, können die, die Spiele (die vor dem Bremen Spiel stattgefunden haben) noch hinterher Abmahnen?
Wie gehe ich am besten vor?

Vielen Dank euch
 
So wie ich das sehe, nachdem ich hier alles gelesen und eigene Recherchen angestellt habe:

Punkt 2 wirst Du hinnehmen müssen.
Sonst würde ich auf keinen Fall etwas zustimmen oder anerkennen, ausser Punkt 2 (wie wurde hier schon oft erläutert).
Sonst würde ich einem eventuellen Verfahren, sollte der Kunde der Kanzlei tatsächlich ein ordentliches Gericht anrufen, vom AG feststellen lassen, ob die Deine Daten rechtmäßig von E.... erfragt wurden und somit verwertet werden dürfen. Weiterhin sind die ATGB zumindest teilweise mit geltendem Recht nicht vereinbar.

Wenn Du allerdings die Daten wo die Plätze in der Auktion genannt hast oder die auf dem Lichtbild gezeigt werden, dann kannst Du möglicherweise rechtswidrige Datenerfassung vergessen, dann hättest Du dem FCB alle Hinweis selbst gegeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
@locki

Bei den eBay Kleinanzeigen Angeboten wäre ich entspannt. Solange der Käufer nichts weitergibt ist das relativ save. Welche Daten soll auch Kleinanzeigen rausgeben außer deiner Email Adresse?
 
So wie ich das sehe, nachdem ich hier alles gelesen und eigene Recherchen angestellt habe:

Wenn Du allerdings die Daten wo die Plätze in der Auktion genannt hast oder die auf dem Lichtbild gezeigt werden, dann kannst Du möglicherweise rechtswidrige Datenerfassung vergessen, dann hättest Du dem FCB alle Hinweis selbst gegeben.

Habe Ihm nur per privaten Nachricht den Block gennant, allerdings keine Reihe und Platz nr.
 
Hallo!

Auch ich habe eine Abmahnung von den besagten Anwälten bekommen. Bei mir ist es aber zu keinem Verkauf gekommen. Ich habe zuerst eine Mail vom FC Bayern bekommen, in der ich dazu aufgefordert wurde, die Auktion zu beenden (hatte dummerweise Block, Reihe und Platz angegeben) und die Angebotenen Tickets über den Zweitmarkt des FCB anzubieten. Der Aufforderung bin ich auch nachgekommen. Die Tickets sind mittlerweile verkauft (offiziell über den Zweitmarkt) und meine Sperre für den Erwerb von Tickets ist aufgehoben. Trotzdem habe ich eine Abmahnung bekommen und soll nun zu den 250 Euro auch noch einen „Mehrwert“ (also quasi meinen Gewinn an den Tickets -der ja nicht besteht, da kein Verkauf) bezahlen, mit dem ich auf 600 Euro komme.

Da in der Abmahnung bzgl. Urheberrechte zu Bildmaterial o.ä. nichts vorkommt wollte ich mal nachfragen, ob ich da überhaupt drauf Antworten soll? Die Musterschreiben hier beziehen sich ja auf die Urheberrechtsverletzungen. Soll ich jetzt einfach gar nichts tun oder was ratet ihr mir?
 
Wenn Ihr die Tickets NICHT angeboten oder verkauft habt, dann ist die Forderung Abzocker aus M sinnlos. Denn die Brüder müssen die Forderung an den richtigen Adressaten richten, sonst wäre sie fehlerhaft und Gegenmaßnahmen, wie eine Gegenabmahnung oder ähnliches wären zu prüfen.
 
Guten Tag zusammen,

Ich habe das selbe Problem! Habe Tickets bei Ebay verkauft und nun eine Mail mit der Forderung von 250€ etc. erhalten.

Ich habe die Tickets selber online erworben & konnte aufgrund privater Gründe aber nicht ins Stadion, weshalb ich die Tickets auf den letzten Drücker in Ebay verkauft habe.

Tickets für 380€ erworben & für 380€ Sofort-Kaufen wieder bei Ebay los geworden.
Jedoch kann ich den eigenen Online Erwerb der Tickets nicht mehr vorzeigen.
Fakt ist jedoch, dass es nicht meine Tickets waren, da ich weder bei Bayern München Mitglied bin, oder jemals Dort Tickets bestellt habe.

Kann mir bitte einer mit einer klaren Antwort helfen wie ich vorgehen soll, bzw. was ich nun machen soll?
Gibt es schon Leute, die das alles ignoriert haben und vom Ergebnis berichten können?

Mit freundlichen Grüßen Chris
 
Zunächst wäre zu prüfen, geht nur vor dem AG, ob die Herausgabe der Daten rechtmäßig bei Ebay abgegriffen wurden, i.d.R. nicht.
Da Du die Tickets nicht vom FCB erworben hast, greifen die ohnehin rechtlich fragwürdigen AGB des FCB für Dich nicht, da sie sich an Mitglieder oder den Erstkäufer richten.
Keine Gründe für den Verkauf nennen!!!
Auf das BGH Urteil verweisen und dazu ausführen das die Regularien des FCB für Dich nicht relevant sind, da Du die Karten von Dritten erworben hattest.
Im Schreiben darauf hinweisen, dass deren Mandantin (FCB) mit folgenden Schritten muss, wenn man Dich weiter angeht:

1.kostenpflichtige Gegenmahnung, Spieß umkehren

2.negative Feststellungsklage aufgrund unberechtigter Abmahnung, durch Dich beim AG München
 
Hallo zusammen,

mein Bruder bekam vor einigen Monaten eine Abmahnung von Lentze + Stopper wegen eines Kartenverkaufs auf Ebay zum Originalpreis. Nun wollte ich mich als Mitglied anmelden, habe ich auch gemacht. Mein Mitgliedsbeitrag wurde auch abgebucht aber beim Versuch Tickets zu kaufen wurde ich nun gesperrt da wir die selbe Adresse besitzen.

Kann man seine Mitgliedschaft widerrufen?
Mitgliedsantrag wurde letzte Woche Montag an den FCB verschickt
 
Hier mein Verlauf, meine Karten wurden von jemanden auf Viagogo verkauft:

-Sperrung FCB Account
-erstes Schreiben von Lentze Stopper
-Antwort meinerseits das sie sich an den Verkäufer bei Viagogo wenden sollen
-Aufforderung an FCB meinen Account wieder frei zu schalten.
-zweites Schreiben von Lentze Stopper das es unerheblich wäre wer die verkauft (was nicht stimmt)
-nochmalige Antwort meinerseits das sie sich an Viagogo wenden sollen
-Antwort von FCB das Anwälte noch alles prüfen müssen
-Antwort von FCB das ein 2 Jährige Sperre bestehen bleibt
-kein Brief mehr von Lentze und Stopper
 
Guten Tag,

was muss ich tun?! :( ich lese so viel hier aber irgendwie weiß ich noch nicht was man machen soll.

In meiner E-Mail steht von Lentze und Stopper

ATP wurden nicht abgebildet
Tickets öffentlich bei ebay angeboten

wie auch bei den anderen soll ich 250 € euro Zahlen und die UE unterschreiben.

Wie muss ich mich verhalten?
Ich bitte um Antworten.
 
Hallo zusammen,

nachdem ich nun einiges gelesen habe, wie sieht es aus in folgendem Fall

Dummerweise wurden die Tickets über viagogo verkauft, einzige Angaben der Block

Viagogo verweigert Auszahlung, auf Nachfrage hat der Käufer angeblich ein Schreiben vom Veranstalter erhalten, dass die Tickets gesperrt
werden

Nun kam auch noch eine Abmahnung, neben der Forderung für eine Unterlassungserklärung auch noch eine Forderung für Mehreinnahmen
Diese liegen ja aufgrund der Nichtzahlung von viagogo definitiv nicht vor

Darüber hinaus kann der Veranstalter ja nur auf die Adresse kommen, wenn entweder viagogo die Adresse meldet oder der Käufer sich beim Veranstalter gemeldet hat bzw dieser die Tickets selbst aufgekauft hat

Wie sollte hier weiter vorgegangen werden?

Danke schonmal!
 
Hallo zusammen,
ich habe mein Kundenkonto als Bayern Mitglied gesperrt bekommen weil ich Tickets über Viagogo verkauft habe.
Es kam die Mitteilung ich solle das Schreiben der Anwäte aus München vom FC Bayern abwarten.Bisher sind 7 Wochen rum und es kam noch kein Schreiben.Hat jemand Ahnung wie lange es dauert bis da was kommt?
Vielen Dank im Vorraus.
 
Hallo zusammen,
ich habe mein Kundenkonto als Bayern Mitglied gesperrt bekommen weil ich Tickets über Viagogo verkauft habe.
Es kam die Mitteilung ich solle das Schreiben der Anwäte aus München vom FC Bayern abwarten.Bisher sind 7 Wochen rum und es kam noch kein Schreiben.Hat jemand Ahnung wie lange es dauert bis da was kommt?
Vielen Dank im Vorraus.

Bei mir war es innerhalb von 2-3 Wochen da.
 
Ich frage mich nur warum das so lange dauert bis von dehnen was kommt.2-3 Wochen scheinen normal zu sein.Sind 2 Jahre sperre immer? Bist du auch Mitglied?
 
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