Abmahnungen BVB d. Becker u. Haumann (Diskussionen)

Grüßt euch, super was ihr hier für Aufklärungsarbeit leistet.

Jetzt zu meinem Fall, auch ich habe Post bekommen, wie so ziemlich alle anderen auch die gleichen Punkte

 Die ATGB wurden nicht abgebildet.
 Das Ticket ist zu einem mehr als 15 % höheren Preis als dem Originalpreis verkauft worden.
 Das Ticket ist öffentlich bei „viagogo“ verkauft worden.

Bei mir handelte es sich um das Heimspiel RB Leipzig - Besiktas Istanbul.

Jetzt meine Frage, RB hat ja eine Ticket Börse, gibt es Probleme das ich diese nicht benutzt habe? Weiterhin finde ich bei den ATGB von RB Leipzig "e) Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Erwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;".
Für das Spiel wurden keine Gästefans zugelassen, kann das ein Problem für mich darstellen, d.h. potenzielle Besiktas Fans könnten sich ja so mein Ticket gekauft haben.

BG und vielen Dank an alle
 
Ich habe meinen dritten Brief mit letzter Aufforderung zur Zahlung mit neuer UE bekommen. Auch das Desinteresse an einer außergerichtlichen Einigung und die Empfehlung an den Verein, den Rechtsweg zu beschreiten, kam zur Sprache. Letzte Fristsetzung bis Anfang August 2017 war gegeben. Habe die neue UE ignoriert, weil ich meinen Standpunkt schon in der ersten mod.UE abgegeben habe. Bis heute keine neuen Briefe erhalten. Und ich werde weiter die Füße stillhalten. Habe hier auch noch nie etwas von Strafverfahren gelesen, welches zwar immer angedroht, aber nie wirklich eingeleitet wurde.:rolleyes:
 
Hallo Zusammen

Ich habe mitte Dezember auch eine Abmahnung von BH erhalten in der mir folgendes vorgewurfen wird.
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalpreis
- Das Ticket wurde öffentlich bei Auktionen zum Kauf angeboten, weitergegeben, oder veräußert

Bei mir Handelte es sich um das Heimspiel von Borussia Dortmumd gg Schalke 04 wobei Ich die Auktion 2 Tage nach Auktionsbeginn Selber wieder gelöscht habe und die Karte einem Kumpel gegeben habe der dann gefahren ist.
BH hat mich zur eiener Zahlung von 500 Euro aufgefordert und Ich sollte die angehängte Unterlassungserklärung abgeben.

Am 18.12.2017 habe ich meinerseits einen Rechtsanwalt beauftragt gegen die Sache vorzugehen (was im nachhienein auch nicht gerade clever war, denn eigendlich hätte Ich die Sache ja auch selbst regeln können).
Mein RA hat am 02.01.2018 Eine Unterlassungserklärung abgegeben welche Folgenden Inhalt hatte:

Ich verpflichte mich Eintrittskarten für Spiele von Borussia Dortmund gewerblich und/oder kommerziell ohne vorherige Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin zu veräußern.
und
Einzel bzw Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund gewerblich und / oder kommerziell ohne vorherige Zustimmung der Unterlassungsgläubigerin zu veräußern
und
Einzel- bzw Dauerkarten für Spiele von Borussia Dortmund im Falle der Privaten weitergabe zu überhöhten Preisen zu Veräußern.
und
bei jeder Weitergabe eines Tickets die ATGB der Unterlassungsgläubigerin im Rahmen der Weiterveräußerung oder Weitergabe gegenüber dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets nicht zu vereinbaren und nicht einzubeziehen.

Am 9.01.2018 Schrieb dann BH dass Sie die Unterlassungserklärung annehmen und mich nun zur einer reduzierten Strafe von 350 Euro auffordern die bis zum 23.01.2018 beglichen werden soll , ansonsten würde Ich vom BVB für weitere Ticketkäufe gesperrt werden.

Nun zu meinen Fragen :
1 .Was macht BH wenn Ich die Frist verstreichen lasse und einfach nicht bezahle bzw die Forderung zurückweise ?
2. Ist es hier jemanden Schon Passiert , dass ern von BH auf Schadensersatz verklagt wurde ?

Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Ratschläge.
 
Ich schicke meine ModUe morgen raus.. was mich wirklich interessiert, ob BH es zu einer Gerichtsverhandlung kommen lässt. Ich konnte hier im Forum nichts finden, daher gehe ich mal nicht davon aus. Ich denke ich pokere jetzt, bin rechtsschutzversichert mit 150 Selbstbeteiligung. Ich lasse es darauf ankommen. Meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt mir übrigens die 250 Euro zu bezahlen. Aber ist ja auch klar, die wollen ihre Kosten niedrig halten.
 
Hallo,
meinen besten Kumpel hat es jetzt auch erwischt.
BH Schreiben wie hier schon oft angeführt, 800 Euro und Drohung hier und da.
Haben zusammen jetzt schon alles formuliert und werden das ganze jetzt, unterstützt von einem guten Anwaltskollegen, durchexerzieren. Was uns aber nicht ganz klar wird, ist die Tatsache das wir wirklich alles bei der Veräußerung der Tickets beachtet haben.
Kein Logo, keine Stadionbilder, neutrales Angebotsbild.
Auf ATGB hingewiesen.

Wie kann es denn bitte passieren, dass die so kleine Fische mit 2 Karten angeschrieben werden, obwohl da draußen mindestens 3 Benutzer jede Woche mindestens 4 Karten anbieten, darunter Derby, FCB für 400-500 Euro und da nichts geschieht.
Geben unsere Karten jetzt nur noch im Bekanntenkreis weiter oder die Sitze bleiben leer.

Gibt es ein Muster nachdem BH ihre Opfer auswählt? Lotterie? Zufallsprinzip?
 
Nö die Suchen wahrscheinlich die heraus wo es am meisten erfolg verspricht (anzahl der Angebote und so weiter.)
Mal ne Frage meint ihr es würde was bringen Eine Sammellklage gegen BH einzureichen bzw versuchen ebay mit in Haftung zu nehmen wegen Herausgabe personenbezogener Daten?
 
Den Gedanken hatte wir natürlich auch, aber das Angebot bei uns lief über einen neuen Account.
Gibt teils Account mit 200 Bewertungen und davon nur BVB Tickets, teils horrende Preise. Da scheint ja nicht zu passieren.

Sammelklage ist doch hier in D gar nicht zulässig. Auch ebay wird da nichts machen, bringt ja außnahmslos schlechte Presse.
Es bräuchte vielmehr jemanden, der dagegen klagt und ein höchstrichterliches Urteil erwirken könnte. Dem könnte man sich "anschließen" bzw damit wäre der Sumpf trockengelegt. Benötigt man aber langen Atem und gewissen Streitpotential.
 
Genau das meinte ich ja dass sich mehrere Leute zusammenschließen und eine RA-Kanzlei beauftragen (um die Kosten so gering wie möglich zu halten ) die, die dann gegen BH verteidigt, damit endlich mal Klarheit herrscht was man darf und was nicht .....
 
Und dann bekommt BH recht zugesprochen und dann haben wir den Salat. Mehr Sinn würde es machen, Ebay zuverklagen, weil die auf jeden Fall sittenwidrig handeln.
 
Du meinst wegen der Weitergabe der persönlichen Daten . Gute Frage wie sieht das eigendlich aus darf Ebay meine Daten einfach so rausgeben ohne einen entsprechenden Gerichtsbeschluss o.ä ? Denn normalerweise müssen die sich doch an den Datenschutz halten oder nich ?
 
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Hallo Leute,

auch mich hat es erwischt.
Ich habe im offiziellen Ticketshop 5 Karten gekauft. Zwei für mich und einen Kumpell und drei wollte ich verschenken. Da aber die diejenigen, die die Karten geschenkt haben sollten (alles eine Familie) anderweitig verhindert sind, habe ich bei Kleinanzeigen reingesetzt. Als Bild habe ich - unwissend wie ich war- eine Abbildung vom Werder Bremen Logo verwendet. Die ATGB habe ich nicht mit in der Anzeige eingefügt.
In dem schreiben der Kanzlei wird mir vorgeworfen, dass ich die Bildrechte verletzt habe und die ATGB nicht mit aufgeführt habe.
Ich habe diesbezüglich schon zwei Scheiben gefertigt.
Meint ihr das reicht so aus oder sollten man was verändern?

Viele Grüße!
 
Diese modifizierte UE ist von einem RA dieses Forums erstellt worden.Ich habe nur beste Erfahrung damit gemacht.Ebay gibt sehr gern die persönlichen Daten heraus.Vor allen Dingen bei Kleinanzeigen alles keinProblem für B&H.
https://rechti.de/thread/modifizierte-unterlassungserklaerung.7204/
Genau so schreiben. Natürlich mit euren Daten. Und per Einschreiben mit Rückschein. Es könnte sein, dass dann nochmal eine Unterlassungserklärung kommt, weil die 15 % nicht erwähnt sind. Schreiben dann ignorieren. Und alles wird gut. Anwaltskosten können guten Gewissens gespart werden. Oder auf mein Konto...:rolleyes:
 
Guten Morgen,

ich habe eine von zwei Karten bei ibäh reingesetzt, für ein Bundesligaspiel in einem Monat. Die Karten liegen mir noch nicht vor, dies schrieb ich auch in die Auktion."Versand der Karte erfolgt nach Erhalt der Karte durch WB" Zudem gab ich an, das ich die eine Karte aus privaten Gründen verkaufen muss. Habe die Auktion per sofortkauf reingesetzt mit preisvorschlag senden.Leider etwas "teurer" als die 15%. Habe einen Käufer gefunden, welcher meinen preisvorschlag angenommen hat, dieser lag unter den angegeben Sofortkaufspreis bei ibäh.Nach der Auktion erhielt ich drei Stunden später eine Nachricht von ibäh, das sie den Artikel wegen verletzungung des Urheberrechts gelöscht haben. Hätte einen Stadionplan Bonn WB als Foto in die Auktion mit reingelacht.Der Käufer teilte mir mit, das er den Betrag bereits überwiesen hat, den Betrag hat er bereits von mir zurücküberwiesen bekommen. Als Rechtsinhaber wird BH genannt. Habe die Karten über WB auf offiziellen Weg bestellt auf meinem Namen. Aus privaten Gründen wollte ich eine abgegeben, die andere Karte selbst nutzen. Zu meiner Frage:

1.: Falls WB mir die Karten noch schicken sollte (Betrag wurde bereits vom Konto abgebucht), kann ich dann trotzdem zum Spiel oder werden die Karten gesperrt?

2.: Wie sollte ich mich verhalten falls ein schreiben von BH kommen sollte? (Wovon ich ausgehe)


Bitte um eine Rückmeldung, gerne auch per PN. Vielen Dank im Voraus
 
Guten Tag,

erst einmal vorweg - ihr seid Klasse!

Ich habe einige Seiten durchforstet, aber bin ein wenig überfordert. Wir haben ebenfalls ein Schreiben erhalten.

Unser Fall lautet so:
Meine Freundin hat zwei Karten in Egay Kleinanzeige reingesetzt und ein Screenshot beider Vereinslogos verwendet. Ich habe die Karten allerdings anderweitig verkauft und Sie löschte daraufhin Ihre Anzeige wieder. Dennoch bekam Sie jetzt das Schreiben, dass Sie die ATGB nicht aufgeführt hat + das mit den Bildrechten (sorry, habe die Mail nicht zur Hand). Sie soll natürlich auch die 250,00 Euro bezahlen und ist fix und fertig. (=ich bekommen natürlich die Schuld ;-D)
Die modUE habe ich bereits gefunden und diese werden wir auch verwenden (danke dafür). Allerdings weiß ich nicht so recht, was wir als "normales" Schreiben dazu geben sollen. Das Blöde an der ganzen Sache ist, dass Sie bereits per Mail geantwortet hat, dass Sie die Karten nur reingesetzt hatte, weil unklar war, ob ich Zeit habe, aber Sie die Karten im Endeffekt nicht verkauft hat. Desweiteren hat Sie geschrieben, dass auf den Karten "Freikarte" stand und Sie deshalb den Preis auf Egay genannt hat, den Sie selbst dafür bezahlt hat. Ich bin dann später auf euer Forum aufmerksam geworden und würde mich über weitere Tipps freuen.

Haben wir dadurch schon verloren oder besteht noch Hoffnung?

Ich bitte um Rückmeldung, gerne auch per PN. Vielen Dank im Voraus

LG
 
Hallo BVB_93,

wann wurden die Karten reingestellt und wielange dauerte es bis post von HB kam?

Wurden die Karten gesperrt oder konnte man noch ins Stadion?
 
Bei den Personen, die die Karten privat weitergegeben haben und der Käufer dann anschließend weiterverkauft hat:

Ist da jemals noch etwas gekommen seitens der Abmahn Kanzlei nach Schilderung? Habt ihr trotzdem die mUE abgegeben?
 
Hallo,

Habe jetzt auch ne Abmahnung erhalten von o.g. Anwaltskanzlei. Selbiges Muster wie schon so oft. Bei mir geht es nur um
1. Fehlende Abbildung der ATGB
2. öffentliches Anbieten bei Ebay Kleinanzeigen

Nun meine Frage:

Ich schreib BH ne Stellungnahme mit BGH Urteil und gut is. Ne Mod.UE muss ich ja nicht abgeben?

Und was kommt besser: wenn ich denen schreib dass ich meine Karte angeboten habe da ich verhindert war oder dass ich die Karte meines Bekannten angeboten habe, da er verhindert war?? Wo bin ich auf der sichereren Seite oder spielt das keine grosse Rolle? Ist beides abgedeckt durch das BGH Urteil?

Danke für eure Hilfe
 
@ulrich25
genau, die mod. UE benötigt man lediglich bei urheberrechtlichen Gründen wie Darstellung von Logo oder Stadion.. Zu dem Verweis auf das BGH-Urteil reicht es auszuführen, dass du aus einer privaten Notlage heraus verkauft hast. Antworte innerhalb der Frist, in der Regel kommen noch 1-2 Briefe , die du dann ignorieren kannst.
 
Hallo @Schwimmnudel und die anderen Forumskollegen hier :)

Ich habe ebenfalls ein Schreiben bekommen und hier echt fast 40 Seiten durch gelesen ... Vielen Dank hierfür !

Mir wurde ebenfalls vorgeworfen :

- Die ATGB wurden nicht abgebildet.
- Angebot der Tickets mit einem Preiszuschlag.
- Die Tickets sind öffentlich bei "Ebay Kleinanzeigen" angeboten wurden.


Wie ich jetzt hier lese, benötige ich hier keine modifizierte UE senden, richtig ?

Ich würde folgendes Schreiben verfassen - wäre um kurze Rückmeldungen sehr dankbar, ob dies reicht :)



Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit schildere ich Ihnen meinen Fall bezogen auf Ihre Abmahnung.


Ich habe eine private Weitergabe der Tickets geplant weil ich ursprünglich zeitlich verhindert gewesen bin. Dadurch, dass das Angebot von Ebay-Kleinanzeigen vorzeitig beendet wurde, kam allerdings erst gar kein Verkauf zustande wodurch ich natürlich auch keinen Käufer auf die ATGB hinweisen konnte.


Meine Handlungsweise ist durch das BGH Urteil (vom 11.09.2008, AZ I ZR 74/06) gedeckt, welches das private Anbieten bzw. Verkaufen von Tickets in meinem Fall nicht untersagt.


Desweiteren sehe ich keinen Grund eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben oder einen Schadensersatz zu bezahlen, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme.


Ich fordere Sie auf von weiteren Schreiben abzusehen, da ich es mir ansonsten vorbehalte über meinen Rechtsanwalt eine AGB-Kontrollklage bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, da Sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen über Ebay-Kleinanzeigen an meine Daten gekommen sind.
 
Bei mir sind wir jetzt soweit dass man von Ursprünglich 500€ "nur noch" 275€ haben möchte. Die modifizierte UE wurde bereits angenommen. Mein RA empfiehlt mir dass ich die Forderung nun begleichen soll:rolleyes:. Ich allerdings bin der Meinung dass Ich da gar nix Zahlen werde und es darauf ankommen lasse. Mal gucken ob die die Forderung ggfs. Einklagen.
Wurden denn schon Leute hier vom Ticketkauf gespeert und vom Verein ausgeschlossen ?
 
Würde immer auf den falschen Adressaten abstellen und sonst keine (!!!) Angaben machen. Ggfs. auf eine Gegenabmahnung auf Kosten der Mandantin (BVB/Biene Maja) und/oder negative Feststellungsklage hinweisen.
 
habe jetzt ein Widerspruch geschrieben . Nun kam ne Mail mit der Bitte um Rückruf. Sollte man da anrufen oder eher nicht? Hat da wer Erfahrungen, was die da wollen?

Hier die Mail:

Der VfB Stuttgart nimmt Faninteressen sehr ernst und möchte Ihr Vorbringen bei der Beurteilung Ihres Einzelfalles nicht unberücksichtigt lassen, sofern dies für die Beurteilung der Rechtslage erheblich ist. Um hier die Fortsetzung einer streitigen, ausufernden Auseinandersetzung zu vermeiden, die – wie wir Ihnen versichern können – ganz sicher auch nicht im Sinne unserer Mandantschaft wäre, wird diesseits eine telefonische Rücksprache mit dem Unterzeichner oder dem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Verhoeven, vorgeschlagen und für zweckmäßig erachtet. Etwaige Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
 
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