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Abmahnung Bayern München ...
Forum: Abmahnung FC Bayern München (FCB) Lentze/Stopper
Letzter Beitrag: Qsler
08-15-2025, 07:55 AM
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Abmahnungen BVB d. Becker...
Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
Letzter Beitrag: kaya.tr
08-18-2024, 12:32 PM
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Gerichtsteilnahme per Vid...
Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
Letzter Beitrag: Matsdhummels
07-19-2024, 06:07 AM
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Abmahnung RBL Lentze + St...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Owx
04-29-2024, 01:26 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-22-2024, 10:18 AM
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Abmahnung Lentze Stopper ...
Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
Letzter Beitrag: Alanborder
04-15-2024, 08:45 PM
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Spam, Datenklau und Werbe...
Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:53 PM
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Mieser Rentner-Abzocker G...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:52 PM
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Knast für Kaffeefahrt-Bet...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
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Reisepässe, Führerscheine...
Forum: Kaffeefahrten
Letzter Beitrag: Tamarra
01-06-2024, 11:50 PM
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| 5 der Abofallen-Bande von mega-downloads.net vor Gericht |
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Geschrieben von: Regine12 - 11-12-2013, 10:09 AM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Antworten (2)
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5 der Abofallen-Bande von mega-downloads.net vor Gericht
http://www.nw-news.de/owl/9612181_Abofa ... Opfer.html
Zitat:Die Masche der fünf Angeklagten soll einfach gewesen sein: Im Internet wurden sonst gratis erhältliche Computerprogramme wie OpenOffice, Adobe Reader oder Irfanview von einem angeblich in den Emiraten ansässigen Unternehmen "Blue Byte" unter der Adresse mega-downloads.net hingegen kostenpflichtig angeboten. Eine der vorgeblichen Vorteile des Angebots: es sei virenfrei.
Angebliche Nutzer der Seite erhielten dann Post, in denen von ihnen rund 96 Euro oder nach einer ersten Mahnung 156 Euro gefordert wurden. Angeblich hätten die Adressaten ein zweijähriges Abo abgeschlossen. Das Inkasso für die angeblich arabische Firma übernahm dann zunächst ein Herforder Inkassobüro, das seinen Sitz am Mittelweg hatte. Mit Mahnschreiben setzten die Herforder die Menschen unter Druck. Die letzten Briefe erschienen dann im Namen einer heimischen Anwaltskanzlei.
Im Jahr 2009 wurde dann in Hannover die Firma L&H gegründet, die das Geldeintreiben nach dem selben Schema wie der Herforder Inkassodienst übernahm – und offenbar sehr erfolgreich war. Binnen Wochen landeten schließlich knapp eine Million Euro auf den niedersächsischen Konten. Die Banken waren aber zwischenzeitlich wegen der unzähligen Zahlungseingänge stutzig geworden und hatte die Justiz informiert.................weiter im link
Ein Lob auf die Banken :lol:
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| ElitePartner von vzhh verklagt |
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Geschrieben von: Krennz - 11-08-2013, 09:25 AM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Keine Antworten
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Die Verbrucherztentrale Hamburg hat die ElitePartner Betreiberin EliteMedianet GmbH auf Unterlassun g verklagt Kunden, die ihr Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Fristen ausüben überhöhte Kosten in Rechnung zu stellen.
Zitat: Fristgerecht widerrufen und trotzdem zur Kasse gebeten. Kunden der EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, berichten uns, dass sie ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, und dann ein Schreiben erhielten, in dem Beträge über mehrere tausend Euro aufgelistet sind. Im Folgenden fordert ElitePartner dann vom Kunden einen Betrag, der bis zu drei Viertel eines Zweijahresbeitrags ausmachen kann, den der Kunde zahlen müsste, wenn er nicht widerrufen hätte. Eine verständliche Erklärung erhält der Kunde nicht. Wer bei ElitePartner nach wenigen Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, riskiert also unter Umständen, Beträge zahlen zu sollen, die dem Preis einer mehrmonatigen Mitgliedschaft entsprechen.
Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und haben daher vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen das Unternehmen eingereicht.
http://www.vzhh.de/recht/320724/elitepa ... erruf.aspx
Im Falle eines Falles verweise ich die EliteMedianet GmbH auf dieses Verfahren und zahle bis zum Abschluss des Verfahrens erstmal nicht. Sollte die EM unterliegen erübrigt sich die Zahlung wahrscheinlich, oder fällt geringer aus.
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| Problem mündliche Absprache wegen BVB-Ticket |
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Geschrieben von: BVB-Fan_Frankfurt - 11-02-2013, 05:34 PM - Forum: Abmahnungen Allgemein
- Antworten (4)
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Hallo zusammen,
ich habe ein großes persönliches Problem und weiß ehrlich gesagt nicht mehr recht weiter. Folgendes: Ich bin BVB-Mitglied und komme daher auch immer gut an Tickets ran. In der Regel habe ich immer zwei Tickets, das zweite Ticket gebe ich dann immer an wechselnde Begleiter ab. Ich inseriere aber überhaupt nichts im Internet und schon gar nicht mit Gewinn. Gestern war ich mit einem Bekannten beim Spiel BVB-Stuttgart und er bekam die zweite Karte für dieses Spiel zu meinem Einkaufspreis von 35 Euro abzüglich 20 Euro Spritgeld, also für 15 Euro. Ich habe aber auch noch Karten für das Bayern-Spiel, die natürlich besonders heiß begehrt sind. Da der Begleiter natürlich nach dieser Karte geierte, wollte er gleich das Bayern-Spiel sowie die Benzinkosten dafür mit verrechnen. Er gab mir also insgesamt 45 Euro für beide Spiele, davon wurden allerdings 40 Euro Sprit abgezogen. Die Karten hätten also einen reinen Wert von ca. 85 Euro gehabt. So schön so gut: Da ich Diabetiker bin und gegen Ende der Hinfahrt eine ziemlich heftige Unterzuckerung hatte, kam es leider zu einem heftigen Streit. Er warf mich dann an einer Tankstelle raus und der Rest des Abends verlief leider ziemlich unharmonisch. So sprachen wir im Stadion und auch auf der Rückfahrt eigentlich kein Wort mehr miteinander. Dies war dann für mich eigentlich auch der Anlass, die Entscheidung mit der Bayern-Karte zu überdenken. Ich teilte ihm also heute per SMS mit, dass ich zu dem Bayern-Spiel alleine fahren möchte, er wiederum seine ausstehenden 30 Euros von mir zurück bekommt. Und jetzt fing das Theater erst mal richtig an. Er kommt mir jetzt damit, dass wir einen mündlichen Vertrag geschlossen hätten und sein Papa Anwalt wäre. In der Zwischenzeit habe ich ihm die 30 Euro sogar per PayPal zurückbezahlt. Er will mich trotzdem jetzt verklagen. Daher meine Frage: Was soll ich tun und was muss ich befürchten? Danke für Antworten.
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| Inside Heute GmbH |
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Geschrieben von: Regine12 - 11-01-2013, 06:14 PM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Antworten (3)
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Inside Heute GmbH
das die Inside Heute GmbH für die Tropmi Payment GmbH Mahnungen verschickt hatte ich ja schon mitgeteilt. Es geht weiter mit !
Zitat:Warnung vor falschen Mahnungen
http://www.thueringer-allgemeine.de/sta ... 1695223305
Inside Heute GmbH in Rüsselsheim einen angeblich offenen Rechnungsbetrag von 84 oder 96 Euro zu zahlen.
In den Mahnungen heißt es, die Angeschriebenen hätten einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Datenbank unter opendownload.de abgeschlossen und die Gebühr für das zweite Vertragsjahr nicht gezahlt.
In anderen Zahlungserinnerungen wird die angeblich vereinbarte Gebühr für das Internetangebot p2p-heute.com eingefordert. Enthalten ist die Drohung, die Forderung an einen Rechtsanwalt abzugeben......................
von lexikon-heute.com.
Zahlungserinnerung lexikon-heute.com nach 7 Jahren Mit einen Link über die Verjährungsfrist.
http://www.123recht.net/Zahlungserinner ... 44036.html
Wer sich nicht mehr an diese Seite erinnern kann!
http://www.computerbild.de/internet-abz ... -heute.com
Zitat:Handelsregisterveröffentlichung vom 02.07.2013 12:00:00
http://peoplecheck.de/handelsregister/H ... 728-337863
Geschick & Wissen GmbH, Rüsselsheim, Geschwister-Scholl-Straße 4, 65428 Rüsselsheim. Neue Firma: Inside Heute GmbH. Neuer Gegenstand: ist der Erwerb, die Verwaltung und der Einzug von (insbesondere von abgeschriebenen oder teilwertberichtigten) Forderungen. Die Gesellschaft darf weder Bankgeschäfte im Sinne von § 1 KWG noch Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Ab. 2 Satz 1 RDG betreiben; die Einziehung von Forderungen verbundener Unternehmen (§ 15 AktG) als erlaubnisfreie Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG ist jedoch zulässig. Geschäfte, zu deren Vornahme es einer (öffentlich-rechtlichen) Erlaubnis bedarf, darf die Gesellschaft erst dann vornehmen, wen eine solche Erlaubnis wirksam erteilt worden ist...............
Zitat:Gegenstand: die Erbringung von Abrechnungsserviceleistungen, Onlineabrechnungen sowie erlaubnisfreies Inkasso für verbundene Unternehmen gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 6 RDG, § 15 AktG und der Einzug von angekauften Forderungen von verbundenen Unternehmen im Sinne von § 15 AktG.
Dazu passt die Mitteilung oben im Link bei Zahlungserinnerung lexikon-heute.com nach 7 Jahren
Zitat:Auf der Homepage steht nun, dass alle Forderungen von Kunden an die Inside Heute GmbH abgetreten wurden
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