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  Die Datenschutz-Verschlüsselung: TrueCrypt am Ende?
Geschrieben von: Regine12 - 05-30-2014, 07:33 AM - Forum: Viren und Trojaner - Antworten (1)

http://Die Datenschutz-Verschlüsselung: ... am Ende? Hintergründe dieser Meldung liegen derzeit noch im Unklaren.

Zitat:Zitat:
Die Opensource-Software TrueCrypt zur Verschlüsselung von Daten steht womöglich vor dem Aus. Auf der Webseite von TrueCrypt wird derzeit vor dem weiteren Einsatz der Software gewarnt und eine alternative Verschlüsselung via BitLocker erläutert.
Unternehmen die bislang TrueCrypt zur Datenverschlüsselung eingesetzt haben werden auf der Webseite aufgefordert, eine andere Verschlüsselungssoftware einzusetzen..................
http://TrueCrypt

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  Rücksender zahlen ab 13.6. selber
Geschrieben von: Krennz - 05-29-2014, 01:10 PM - Forum: Onlineshopping - Keine Antworten

Zitat:Wer Waren über das Internet kauft und sie wieder zurückschicken will, muss sich ab Mitte Juni umstellen. Das kommentarlose Zurücksenden von Bestellungen innerhalb von zwei Wochen sei dann nicht mehr möglich, sagte Eva Bell, Vorstand der http://Verbraucherzentrale Berlin. „Verbraucher müssen künftig ausdrücklich den Widerruf ihres Kaufs erklären, am besten schriftlich“, ergänzte sie. Das gelte für Online-Bestellungen wie auch den Katalog-Versandhandel.

Neu ist auch, dass Kunden Rücksendekosten generell selbst tragen müssen. Bisher galt das in Deutschland in der Regel nur für einen Warenwert unter 40 Euro.

Für welche Händler gelten die neuen Vorschriften?
Die Richtlinie gilt für Bestellungen im Internet, per Telefon und im klassischen Versandhandel, aber auch für Verkäufe an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten. Außerdem gilt das Widerrufsrecht für Online-Auktionshäuser wie Ebay.

Jedoch kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerblichen Händler stammt. Auch bei Verkäufen von Vertretern, zu denen der Verbraucher möglicherweise überredet wurde, gilt das Widerrufsrecht. Damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können, gibt es künftig keinen Unterschied mehr zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen.

Näheres kann man hier nachlesen http://www.express.de/recht/online-retou...71292.html

Meine Meinung dazu?

Richtig so. Einzelne haben das mehr als ausgenutzt. Hoffentlich setzt jetzt ein Nachdenken ein, dass es wie bisher nicht weiter geht.

Auch ist zu beachten, dass dasa neue Widerrufsrecht und das neue Rücksenderecht auch für Kaffefahrten gilt.

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  Windows XP Updates bis 2019 Microsoft warnt vor Registry-Hack
Geschrieben von: Regine12 - 05-29-2014, 10:32 AM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) - Antworten (1)

http://Windows XP Updates bis 2019 Micro...stry-Hack

Zitat:Zitat:
Microsoft warnt vor dem just entdeckten Registry-Hack, der Windows XP bis 2019 mit inoffiziellen Updates versorgt. Wie wir berichteten, lässt sich Windows XP so einrichten, dass es den Windows-Update-Servern vorgaukelt, es sei ein „Windows Embedded POSReady 2009“. Dabei handelt es sich um ein für Kassen und Geldautomaten angepasstes Windows XP, das in der Regel mit einem geringeren Feature-Umfang auskommt als das Home- oder Pro-Pendant für Endnutzer und Unternehmen. Und darin liegt das Problem.................weiter im link

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  Abmahnungen für Tickets, so sehen das Andere
Geschrieben von: Krennz - 05-29-2014, 09:22 AM - Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann - Antworten (2)

Habe gerade bei Google die Frage nach "Preisbindung für Tickets" geforscht und Folgendes gefunden:

Zitat:Wie auch immer, alle unabhängigen Juristen, die sich mit dem Thema intensiver beschäftigt haben, kommen bei nicht-kommerziellem/gewerblichem Tickethandel zu einem eindeutigen Ergebnis: Ein Fan kann mit seinen Karten machen, was er will, natürlich auch bei ebay anbieten, teurer verkaufen.....

Dann stellt sich die entscheidende Frage, ob die AGBs einer sog. Inhaltskontrolle (§ 307 BGB) standhalten, ob sie also wirksam sind. Genau dazu gibt es nun die ersten Urteile (AG Frankfurt, AG Kaiserslautern, sowie im Ruhrgebiet), deren Tenor eindeutig ist: Die AGBs sind in dem Punkt (Preisbindung, Weiterveräußerungsverbot) unwirksam, der Käufer/Fan kann mit seinen Karten machen was er will, also selbstverständlich auch weiterveräußern, bei Ebay anbieten usw.......

Das hat das Amtsgericht Frankfurt mehrfach (zuletzt z.B. Az 31 C 3120/05-17; vorher schon ein anderer Spruchkörper des Gerichts in einem Hinweis in Az 30 C 2635/05-71) so gesehen. Dieses Gericht hat sich dabei sogar mit WM-Tickets beschäftigt, also mit sog. Namenspapieren, aus denen ausschließlich die auf dem Papier und/oder anderweitig registrierten Personen Rechte haben sollen. Im Gegensatz dazu sind Bundesliga-Eintrittskarten zweifelsohne Inhaberpapiere, für die das Gesetz die freie Übertragbarkeit vorsieht (zur Info: es gelten die Vorschriften über eine Schuldverschreibung auf den Inhaber gem. § 807 BGB). Das in den AGBs auszuschließen widerspricht bei sog. Inhaberpapieren schon § 307 Abs. 2 Ziff. 1 BGB, nach dem die AGBs mit dem wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung vereinbar sein müssen. Man muss sich als Fan also nicht einmal "nur" auf die reine Generalklausel (§ 307 Absatz 1 BGB) berufen, wie das der Kläger erfolgreich in 31 C 3120/05-17 bei WM-Karten (Namenspapieren) gemacht hat.

Der Autor meint dann noch, dass Vereine und Anwälte.... aber lest selbst

Zitat:Wenn nun - wie ich gehört habe - Vereine und ihre Anwälte trotzdem massenhaft Abmahnungen verschicken und Vertragsstrafen einfordern, auch noch - wie ich erfahren habe - mit dem Trick mit der Berufung auf Urheberechte bei ebay an Adressdaten zu kommen, dann wohl nur in der Hoffung, dass sich keiner dagegen (anwaltlich) wehrt und das Geld zahlt. Eine zusätzliche, hervorragende Einnahmequelle (insbes. für den Anwalt) ist das also, wenn nur genügend Käufer/Fans sich nicht dagegen wehren. Auch gehen die Vereine kein größeres Risiko ein wenn der Fan sich wehrt: Dann wird die Sache einfach nicht weiterverfolgt. Ich weiß, dass das schon so gelaufen ist.
Seriös ist das nicht. Unter seriösen Anwalten und Juristen wird so etwas diskutiert unter den Stichworten Abmahnwelle, Abmahnvereine.
http://www.123recht.net/Schalke-Tickets-...03192.html

Das was ldb und ich immer sagen.

Modifizierte Unterlassungserklärung wegenVerstosses gegen das Marken- und Urheberrecht und ein Anschreiben wegen Privatverkauf reicht für mich vollkommen um überhaupt Kosten abzuwenden

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  Saxonia eG..KG. Anleger können Beitrittserklärungen auch heute noch widerrufen .
Geschrieben von: Regine12 - 05-28-2014, 08:23 AM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Antworten (1)

http://Anwalt bzw. Rechtliche Fragen zu ...lichkeit -

Zitat:Zitat:
Das Berliner Kammergericht hat in einem Beschluss mitgeteilt, die unter anderem von RÖHLKE Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu sogenannten "Anlagegenossenschaften" auch auf die Berliner Saxonia eG anwenden zu wollen. Der Bundesgerichtshof hatte unter anderem in der Entscheidung vom 01.03.2011 (II ZR 298/08 ) geurteilt, dass bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft, die vorrangig der Kapitalanlage und nicht dem Beitritt zur Genossenschaft selbst dient, die Vorschriften über Haustürgeschäfte und deren Widerruf zur Anwendung kommen können. Zugleich wurde vom Kammergericht in dem Beschluß vom 06.09.2011 bestätigt, dass die Widerrufsbelehrung der Saxonia eG fehlerhaft ist. Für die Anleger der dubiosen Genossenschaft bedeutet dies, dass sie ihre Beitrittserklärungen auch heute noch widerrufen können. ..................mehr im link

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  Die Wahrheit über Voher/Nachher bei Diäten
Geschrieben von: Krennz - 05-28-2014, 08:06 AM - Forum: Rund um die Gesundheit - Keine Antworten

Die Huffington Post bringt einen Artikel überhttp:// vorher/nachher bei Diäten, die einen erschrecken können.

Zitat:Ich war mir sicher, da Sarah Rue eine meiner Lieblingsschauspielerinnen war, aber erst auf einem Cover landete, nachdem sie fünf Kleidergrößen abgenommen hatte. Ich war mir sicher, da alle meine romantischen Schnulzenromane mir erzählten, dass, obwohl er bemerkt, wie schlau du bist, obwohl er über deine Witze lacht und obwohl er dir vielleicht sagt, wie hübsch dein Gesicht ist, er erst zugeben wird, dass er dich will, wenn du deinen fetten Hintern losgeworden bist. Es ist egal, ob man das Aschenputtel-Märchen über Gewichtsabnahme im Kino oder im Fernsehen, auf dem Titelblatt einer Zeitschrift oder in den Seiten eines Romans sieht, es ist immer dasselbe: Werde dein Fett los - und "hokus-pokus-fiddibus" - wird dein Leben sofort einfach märchenhaft.

Als jemand, der für die letzten drei Jahre als ein solches „Nachher" gelebt hat, kann ich euch versichern, dass dieses Märchen nicht wahr ist. Es wurde nicht plötzlich alles perfekt, nur weil ich 90 kg abgenommen hatte. Ja, ich bin gesünder und glücklicher als vor meiner Abnahme, aber wenn ihr glaubt, dass mein Leben auch nur im Entferntesten dem ähnelt, was ihr im Fernsehen seht, dann habt ihr euch gründlich getäuscht. Wie sieht das Leben als „Nachher" also genau aus? Was ist es, das man auf den glänzenden Werbefotos von The Biggest Loser oder auf den Werbeplakaten für Magenbandoperationen nicht erfährt? Wie sieht die Realität einer Gewichtsabnahme von über 80 kg aus? Sie sieht so aus:

[Bild: 2014-05-15-candice.jpg]

Ihr könnt also sehen, dass es eine Kunst ist, mit dem Körper zu leben, den man nach einer solchen Gewichtsabnahme hat. Ich beginne jeden Morgen damit, dass ich meinen Körper gründlich nach neuen Wunden oder Ausschlägen absuche - Nebenwirkungen der über 10 kg überflüssiger Haut, die an meinem Körper herunterhängt wie bei einem Shar Pei. Diese Haut ist mit Narben überzogen und wie eine Straßenkarte - weiße und verblichene Dehnungsstreifen von meinen Gewichtsschwankungen über die Jahre, überlagert von den aggressiv-roten Krusten meiner neuesten Infektion.

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  Betreiber von diedreifragezeichen.net und ddf.to muss Geldstrafe zahlen
Geschrieben von: Regine12 - 05-27-2014, 11:03 PM - Forum: Abmahnungen Allgemein - Antworten (1)

http://Betreiber von diedreifragezeichen...afe zahlen

Zitat:Das Amtsgericht (AG) Bochum hat mit rechtskräftigem Urteil vom 15.04.2014 (Az.: 30 Ls 7/14) den Betreiber der rechtwidrigen Streamingseiten diedreifragezeichen.net und ddf.to zur Zahlung einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt.

Der Verurteilte hatte auf beiden Internetseiten für jedermann frei zugänglich alle Folgen der beliebten und bereits seit Jahrzehnten erfolgreichen Hörspielreihe „Die Drei ???“ zum Streamingabruf (sog. Audio-On-Demand) vorgehalten, ohne die erforderlichen Lizenzen für eine öffentliche Zugänglichmachung erworben zu haben. Seine Identität hatte der Verurteilte hierbei geschickt verborgen gehalten, was die Rechtsdurchsetzung der Rechteinhaberin, einer der erfolgreichsten Tonträgerherstellerinnen, erschwerte........................................ ...............

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  Detektei oder Polizei bei Stalker
Geschrieben von: Marraike - 05-27-2014, 06:28 PM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht - Antworten (4)

Hallo zusammen,

mein Ex macht mir ein wenig zu schaffen. Die Polizei macht nicht wirklich viel dagegen und da dachte ich mir, dass man entweder eine einstweilige Verfügung beantragt oder eine Detektei einschaltet. Könnt ihr eine in Wuppertal empfehlen, falls euch der polizeiliche Einsatz nicht wirksam genug vorkommt?

Gruß
Maraike

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  Neue Gesetzeslage ab 13.6.2014 Verbraucherrecht
Geschrieben von: Krennz - 05-26-2014, 05:00 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz) - Keine Antworten

Das BMJ teilt in einem Newsletter mit, dass sich ab 13.6.2014 einiges im Verbraucherrecht ändert.

http://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbraucher..._node.html

Zitat:Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 (Bundesgesetzblatt 2013 Teil I, Seite 3642 ff.) in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt. Insbesondere werden die Vorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge grundlegend neu gefasst. Darüber hinaus werden erstmals allgemeine Regelungen bzw. Grenzen für die Vereinbarung von Entgelten eingeführt, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten. Die folgende Zusammenstellung gibt einen ersten Überblick über die neue Rechtslage. Sie kann allerdings eine einzelfallbezogene Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Gewährleistungsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle eines Sachmangels sind nicht Gegenstand dieser Zusammenstellung. In diesem Bereich ändert sich die Rechtslage durch das oben genannte Gesetz nicht. Schließlich werden auch Verträge über Finanzdienstleistungen nicht vertieft behandelt. An den entsprechenden Stellen wird lediglich darauf hingewiesen, dass insoweit Sonderregelungen gelten. Unter Finanzdienstleistungen versteht man Verträge über Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

Na dann.............

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  Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Telegate
Geschrieben von: Regine12 - 05-26-2014, 06:50 AM - Forum: Telefonwerbung,-gewinnspiel und -aboabzocke - Antworten (2)

http://Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Telegate

Zitat:21. Mai 2014, 12:56 Uhr
Wegen Betrugsverdacht ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen die Telegate Media AG. Nach Informationen des stern prüfen die Ermittler laut Oberstaatsanwältin Annette Milk, "ob bei der Akquise falsche Angaben gemacht wurden".

Verkäufer von Telegate ("11880 - Da werden Sie geholfen") hatten Firmenkunden am Telefon versprochen, ihren Eintrag gegen eine Monatsgebühr auf der ersten Seite bei Google zu platzieren, wie Betroffene berichten. Viele fühlen sich nun geprellt, denn auf einen Spitzenplatz sind sie niemals gekommen. Der Wittener Rechtsanwalt Bernd Podlech Trappmann, der rund 75 Firmenkunden im Streit mit Telegate vertritt, sagt gegenüber dem stern: "Hier wird im großen Stil arglistig getäuscht."....................................... .......

Telegate als Google-Ranker?

http://www.anwalt24.de/beitraege-new...hnung-erhalten

Zitat:Sollte die vereinbarte Gegenleistung nicht erbracht sein, so muss selbstverständlich auch nicht gezahlt werden - für die Google Suchergebnisse ist ausschließlich der Google-Algorithmus sowie die Möglichkeit, über Google AdWord Werbung zu schalten ausschlaggebend. Dabei kann man sich durchaus eines Dienstleisters im Bereich der Suchmaschinenoptimierung bedienen, um das eigene Google-Ranking zumindest positiv zu beeinflussen. Eine Garantie dafür, ob sowas klappt, kann allerdings niemand geben. Telegate hat hier viel versprochen, und soweit dies nicht eingelöst wird, muss keine Zahlung geleistet werden!

Anwalt hinzuziehen!.....................................

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