Aktueller Inhalt von boing

  1. B

    Ibex Diskussionsthread

    Meinen Widerspruch äußere ist erstens erst jetzt, weil ich noch nicht lange genug überhaupt am Forum teilnehme, um zu wissen, welche Eigenheiten Faktotum mit sich bringt. Zweitens - weil ich, da ich einer derjenigen bin, die tatsächlich einen Mahnbescheid bekommen haben, mich natürlich jetzt...
  2. B

    Ibex Diskussionsthread

    Faktotum, es wäre traumhaft, wenn du Recht hättest, aber du liegst hier leider daneben. Es kann in einigen - wenn nicht mittlerweile allen - Fällen durchaus strittig sein, ob die Verjährungsfrist nicht schon längst abgelaufen ist. Wenn man selbst den Einwand der Verjährung bringt, was ich...
  3. B

    Ibex Diskussionsthread

    Ich kann mir nur vorstellen, dass sie damit "nachweisen" wollen, dass man selbst daran Interesse hatte, zu einer Einigung zu kommen. Dann könnte die Verjährungsfrist ab Telefonat von neuem beginnen. Auf jeden Fall würde ich nicht anrufen. Sie sollen klagen. Wenn sie das nicht tun, haben sie...
  4. B

    Urteil in Sachen Foren.

    Wenn man eine Meinung äußern möchte, geht man immer auf Nummer Sicher, wenn man sagt: Meiner Meinung nach ist... Ich denke, dass... Aber wenn es offensichtlich ist, dass jemand seine Meinungsfreiheit überstrapaziert, indem er indirekt zu Verleumdungen und Beleidigungen greift, dann könnte...
  5. B

    Ibex Diskussionsthread

    Ich warte auch noch auf eine Klage, nachdem ich gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt habe. Seit der zweiten Aufforderung, den Widerspruch zurückzunehmen, habe ich leider auch nichts mehr gehört. :D
  6. B

    lebensprognose.net

    Habe ich gesagt, dass der 11-Jährige hier im konkrten Fall zahlen muss? Sag' mir bitte ausdrücklich in deinem nächsten Kommentar, ob ich das gesagt habe. Dein Anwalt weiß nicht viel, wenn er auch noch meint, dass man erst mit 14 Jahren wirksame Verträge schließen kann. Das ist absolutes...
  7. B

    lebensprognose.net

    Wenn ein 11-Jähiger vom Taschengeld bezahlt, dann ist der Vertrag zustande gekommen und erfüllt. Aber in dem Fall hat der Bruder gezahlt, und da denke ich nicht, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wenn die Eltern nichts davon wissen.
  8. B

    lebensprognose.net

    Das gilt schon ab Vollendung des 7. Lebensjahres: http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html Bei 62,50 € lohnt sich der Aufwand schon für den Anwalt selbst nicht, aber man kann sich zumindest beraten lassen, was man selbst noch unternehmen kann, wenn man unbedingt etwas unternehmen möchte...
  9. B

    lebensprognose.net

    Ich denke auch, das Geld ist weg. Du hättest eigentlich nicht zahlen müssen, denn mit Minderjährigen kommen Verträge dieser Art nur zustande, wenn sie nachträglich zB von den Eltern genehmigt werden oder wenn sie von ihrem eigenen Taschengeld beglichen werden. Wenn du was gegen sie...
  10. B

    Ibex Diskussionsthread

    DAS ist auch tatsächlich eine Vertragsverletzung. Aber wenn dein Gerät kaputt ist und du es nicht gemeldet hast, kannst du es ihnen NICHT vorwerfen, so wie Krennz es schreibt.
  11. B

    Ibex Diskussionsthread

    Klaus, das mit der Abtretung hast du von mir. Das wusstest du nicht, bevor ich es auf dem alten Forum erwähnt habe. Außerdem war das nicht meine Frage. Was die anderen Normen betrifft, so bringen die dich auch nicht weiter, wenn du IBEX (oder wer auch immer sich heute zuständig fühlt) nicht...
  12. B

    Ibex Diskussionsthread

    Zeig' mir das Gesetz mal.
  13. B

    Ibex Diskussionsthread

    Ja, du hast ein Recht auf das Update, und darum hast du ein Zurückbehaltungsrecht und musst überhaupt nichts zahlen. Sie haben ihrerseits den Vertrag nicht erfüllt.
  14. B

    Ibex Diskussionsthread

    Nur weil du nicht unterschrieben hast, heißt das nicht, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Du hast das Ding bestellt, du hast es angenommen, du hast es benutzt, du hast gezahlt, du hast wahrscheinlich sogar mit denen irgendwelche Kommunikation betrieben. Wenn du ein Hardwareupdate willst...
  15. B

    Ibex Diskussionsthread

    Morpheus, auf jeden Fall lass' dich nicht auf Verhandlungen mit denen ein. Sonst beginnt deine Verjährungsfrist unter Umständen von Neuem. Wenn du meinst, du bist im Recht, dann lass' sie klagen. Alles andere ist überflüssig. Leg' die Briefe verschlossen in eine Schublade und öffne sie erst...
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