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Hm mir wird eigentlich nur vorgeworfen, dass ich die Tickets bei Ebay-Kleinanzeigen verkaufen wollte. Urheberrechtlich wird mir nichts vorgeworfen.
Soll ich also nur erklären, dass ich auf Grund eines Notfalls die Karten verkaufen durfte? In meinem Fall wäre ja dann die modUE für die Katz.
Ja, 250 EUR werden von mir verlangt. Ich werd also den Grund (Notlage für den Verkauf) erklären und die modUE dazupacken. Und dann abwarten und Tee trinken. Mal gucken was da noch so kommt...
In meinem konkreten Fall sind es 2 Tickets von BD über ebay Kleinanzeigen.
Ich hatte 4 Tickets für 3 Freunde und mich, wobei 2 Leute abgesagt haben.
Ich hab die Karten im Endeffekt noch nicht mal dort verkauft. Aber scheinbar reicht schon das Erstellen einer Kleinanzeige für eine Abmahnung...
Also mich hats jetzt leider auch erwischt. Gestern lag die Abmahnung im Briefkasten.
Hier konnte ich jetzt schon einiges über die Materie lesen und werd wohl die modifizierte UE an BH weiterleiten.
Ich hab jetzt allerdings das hier (siehe Link) gefunden.
In diesem Urteil wird die ebay-Klausel...