Von ebay akzeptierte Gründe für einen Auktionsabbruch

K

Krennz

Guest
Im Autionshilfe Forum postete ein Verkäufer eine Antwort von Ebay auf seine Anfrage bei Ebay nach Angebotsabbgrüchen, die nicht zu einem Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden führen.

Hier, Auszugsweise, die Antwort:

Es dürfen Verkäufer ein Angebot nur in Ausnahmefällen vorzeitig beenden.
Dazu gehören folgende Ausnahmefälle:
Der Verkäufer hat sich beim Einstellen des Angebots in der Beschaffenheit des Artikels geirrt.
Die Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit maßgeblich verändert (ist z.B. beschädigt worden).
Der Artikel kann nicht mehr verkauft werden, da er in der Zwischenzeit zerstört oder gestohlen wurde.
Der Verkäufer muss aber vorhandene Gebote vor Beendigung des Angebotes streichen. Sonst kommt zwischen Verkäufer und Höchstbieter trotzdem ein Kaufvertrag zustande.

Damit dürfte Allen klar sein, was machbar ist und was nicht.

Ggf. bleibt nur der/die gute Freund/in die den Höchstbietenden überbietet und keine Schadenersatzforderungen stellt. Obwohl, es gibt auch schon Fälle wo der unterlegen Bieter bei einem Abbruch Schadenersatzforderungen stellt. Daher äusserste Vorsicht.
 
Oben