Kunde musste schlechte Bewertung bei Ebay zu löschen. Oberlandesgericht München

Regine12

Administratorin
Ein Händler wollte einen Kunden vor Gericht dazu zwingen, eine schlechte Bewertung bei Ebay zu löschen. Mit einer Klage scheiterte er zunächst, doch nun hat ihm das Oberlandesgericht München recht gegeben
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Der Käufer hatte Bootszubehör im Ebay-Shop eines Händlers bestellt und sich in der Onlinebewertung über Mängel beschwert. Zuvor hatte er sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht direkt beim Verkäufer beklagt oder die Ware zurückgeschickt. "Es kann nicht sein, dass Internethändler gegen solche Bewertungen völlig schutzlos sind", hatte der Anwalt des Händlers gesagt. Der Kunde hatte sich dagegen auf die Meinungsfreiheit berufen:..................................
 
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