Anfechtbarkeit nach HGB

K

Krennz

Guest
Auch im Handeslgesetzbuch gibt es den Begriff der Anfechtbarkeit nach den Gesetzen (BGB)

http://www.otto-bennemann-schule.de/projekte/sollanhaben/recht.html

Genau wie im BGB gibt es hier die Begriffe der Anfechtbarkeit nach Irrtum, falscher Übermittlung , Drohung und Täuschung etc.

Was die §§ 119, 120, 123 BGB entspricht.

Da werden auch Fristen genannt bis zu der die Anfechtung ausgesprochen werden kann.

Leider kann ich das, auf Grund der Gestaltung der Seite , hier nicht reinkopieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben