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Ja, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort betrifft alle (!) Unfallbeteiligten. Man kann nicht unbedingt alleine vor Ort entscheiden, ob man Verursacher oder Opfer ist (das ist ja mitunter streitig), daher ist bei Personenschaden zwingend die Polizei zu rufen. Wenn es jetzt hart auf hart kommt...